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Bewertung

steha33
Auf Erkundungstour

Hallo, ich habe eine Auktion, die nicht bezahlt wurde. Leider hat sich der Käufer auch nicht auf "Fall klären..." gemeldet. Jetzt wollte ich ihm eine negative Bewertung geben, ab er das funktioniert nicht. Ich habe nur die Auswahl - "positiv" oder "ich gebe die Bewertung später ab". Warum?

 

Ich habe den Fall nach über 2 Monaten nun geschlossen. Liegt es vielleicht daran?

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747089
Auf Erkundungstour

Das ist echt ein Witz was sich EBAY da erlaubt! Ich habe auch einen Käufer der nicht bezahlt hat und die Höhe ist, er hat mich negativ bewertet. Wie kann das sein!?

 

Habe jetzt beantragt das die Bewertung zurückgezogen wird, bin mal gespannt ob EBAY das wenigstens macht! Ansonsten werde ich EBAY boykotieren oder mir einen neuen Account einrichten.

Denn was soll ich sonst machen, bei 20 positive Bewertungen und einer negativen, brauche ich hier doch gar nichts mehr einstellen!

 

Was für eine Rechtssprechung...

 

Hat jemand einen ähnlichen Fall gehabt bzw. könnte ich den Käufer anderswie zum Kauf bewegen? Rechtsanwalt etc.!? Wobei ich glaube das der Streitwert (149,- Euro) wohl zu gering ist, oder!?

 

 

 

 

Sobald der "Nichtzahler"innerhalb des Streitfalles z.B. mit "Blödmann"antwortet-hat er sein Bewertungsrecht .....

Mir selber passiert-Antwort bei mir:

"ey du spinner du basdard alter du hurnsohn hap gezalt"stand.

candy*coffin
Auf Erkundungstour

@Luxus

 

Das stimmt so nicht ganz. Sollte der TE den Käufer wegen eines nicht bezahlten Artikels verwarnt haben, verliert dieser das "Recht" zu bewerten und kann somit auch keine rote Bewertung abgeben.

 

Wenigstens dahingehend wurde seitens Ebay ein wenig nachgedacht.

 

Das man als VK keine negativen Bewertungen mehr abgeben kann und einem somit die Chance genommen wird vor Spasskäufern zu warnen war bei Ebay eine der erschreckendsten Änderungen der letzte Jahre wie ich finde.

Es macht auch gar keinen Sinn einen Nichtzahler negativ zu bewerten.Außer einer zweifelhaften Genugtung Deinerseits.

 

Als Verkäufer kannst Du Käufer mit negativen Bewertungen nicht ausschliessen.

 

Wichtig ist daher, einen unbezahlten Artikel zu melden und den Nichtzahler anschliessend verwarnen zu lassen.

 

Verwarnte Mitglieder kann man vom Kauf ausschliessen und bei mehren Verwarnungen wird Ebay ihm die Mitgliedschaft kündigen.

zugspitze2010
Auf Erkundungstour

Hallo

Da hast Du aber lange keinen Käufer mehr bewertet, aber das ist schon mindestens seit Ende 2008 so, ganz genau weiß ich es auch nicht mehr

Btw.Sei froh das der K. sich nicht gemeldet hat-dieser könnte dir dann "als Dank" noch eine Rote reinknallen.....:_|

Als Verkäufer darfst du nur positiv bewerten !Auch Positive mit negativem Text sind verboten.

"Es macht auch gar keinen Sinn einen Nichtzahler negativ zu bewerten.Außer einer zweifelhaften Genugtung Deinerseits.

 

Als Verkäufer kannst Du Käufer mit negativen Bewertungen nicht ausschliessen.

 

Wichtig ist daher, einen unbezahlten Artikel zu melden und den Nichtzahler anschliessend verwarnen zu lassen."

 

 

 

 

Allerdings mit der Gefahr verbunden eine Rote + -Sterne zu kassieren....als Gewerblicher läßt du das besser!

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