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Bieter und Käufer sperren

Hallo alle Zusammen,

 

ich habe vorkurzem schon 2 x mal mein Smartphone versteigert!

Das Smartphone hat am linken Bildschirmrand einen kleinen Defekt (grüner Strich) dies ist auf den Bildern ersichtlich und in der Beschreibung angegeben!

 

Der erste Käufer bat mich um Abbruch, da er dies nicht gesehen hat - Kauf habe ich abgebrochen!

 

Das gleiche passierte dann nochmal, allerdings kam dann vom Käufer nur eine Nachricht und danach hat er sich nie wieder gemeldet bzw. auch nicht auf die Anweisung von Ebay reagiert!

 

Das Smartphone ging damals an den Käufer für ca. 88 € raus!

 

Jetzt ist das Smartphone wieder online und ich habe gesehen, das der gleiche Käufer wie beim 2ten mal ein Maximalgebot von 120 € eingegeben hat! (Höhstgebot liegt jetzt bei 121,00 €, anderer Käufer)!

 

Jetzt habe ich den Käufer auf die Liste damit er geperrt ist gesetzt, nicht das der nochmal drüber bietet! Weil es ist ja anscheinend nur ein Spaßbieter!

 

Bleibt sein jetziges Gebot von 120,00 € dann bestehen, wenn ich ihn jetzt nachträglich auf die Sperrliste gesetzt habe?

 

Vielen Dank!

 

 

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Servus @tina.di88

 

Da immer mehr Leute mit einem mobilen Gerät auf Ebay stöbern,

werden Informationen zum Artikel schnell übersehen.

Dass die Interessenten trotzdem aufmerksamer sind,

wäre wünschenswert,

aber man kann es nicht erzwingen.

 

Um Dir Ärger dieser Art zu ersparen,

würde ich an Deiner Stelle

1. die Schilderung des Fehlers deutlich farblich abheben

und

2. mit "Displayfehler" oder ähnliches dies schon in die Überschrift setzen.

 

Offener und ehrlicher geht es dann praktisch nicht mehr.

Hallo,

 

die Bietersperrliste gilt nur für Dich und deine Angebote die Du in der folgenden Zeit einstellst.

Andere Angebote sind davon nicht betroffen. Höchstens wenn er bei anderen Verkäufern auch gesperrt wurde, summiert sich die

Zahl bei ihm, somit kann er bei vielen Anbietern auch nicht mehr mitbieten, das heißt, in der Regel bei 2-4 Sperrvermerke. Je nach

dem welche  Sperrvermerkszahl der Verkäufer für sich vermerkt hat. 

 

Folglich kann sich das jetztige Gebot von 120,00 € noch erhöhen, das er ja - wie ich es verstehe da schon mitgeboten hat -  noch

erhöhen, weil es eh nicht deine Auktion ist, und Du selbst auf andere Auktionen keinerlei Einfluss hast.

Das einzigste, das Du machen kannst, ist :  Den Wiederverkäufer selber benachrichtigen, und Ihm deine Erfahrungen mit dem Spassbieter schildern, was der Verkäufer dann daraus macht, ist seine Sache. 

Ebay selber kümmert sich einen feuchten Käs darum, denn die sind ja an höhere Verkaufserlöse interessiert, denn um so mehr

Verkaufsprovision könnnen die ja dann einstreichen.

 

Ich hoffe, ich konnte helfen, bzw. aufklären.


@tina.di88@  schrieb:

Hallo alle Zusammen,

 

ich habe vorkurzem schon 2 x mal mein Smartphone versteigert!

Das Smartphone hat am linken Bildschirmrand einen kleinen Defekt (grüner Strich) dies ist auf den Bildern ersichtlich und in der Beschreibung angegeben!

 

Der erste Käufer bat mich um Abbruch, da er dies nicht gesehen hat - Kauf habe ich abgebrochen!

 

Das gleiche passierte dann nochmal, allerdings kam dann vom Käufer nur eine Nachricht und danach hat er sich nie wieder gemeldet bzw. auch nicht auf die Anweisung von Ebay reagiert!

 

Das Smartphone ging damals an den Käufer für ca. 88 € raus!

 

Jetzt ist das Smartphone wieder online und ich habe gesehen, das der gleiche Käufer wie beim 2ten mal ein Maximalgebot von 120 € eingegeben hat! (Höhstgebot liegt jetzt bei 121,00 €, anderer Käufer)!

 

Jetzt habe ich den Käufer auf die Liste damit er geperrt ist gesetzt, nicht das der nochmal drüber bietet! Weil es ist ja anscheinend nur ein Spaßbieter!

 

Bleibt sein jetziges Gebot von 120,00 € dann bestehen, wenn ich ihn jetzt nachträglich auf die Sperrliste gesetzt habe?

 

Vielen Dank!

 

 


das Gebot bleibt

aber er kann nicht mehr Nachlegen!

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