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Guten Morgen,ich habe am 22.3.13 einen Artikel verkauft ( 630 612 630 828 ) und werde nun vom Käufer gerichtlich belangt.Ihr Kundendienst hat die Angelegenheit geprüft und kein Fehler von mit festgestellt.Um mich zu wehren benötige ich die gesamte Korrespondenz und vor allem das Einstell-Formular wo Garantie,Rücknahme usw,genannt werden.Ich bitte um Ihre Hilfe.Danke und freundlichen Gruß Helmut Mahlberg

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dein RA kann die  Daten zum Verkauf bei Ebay anfordern

 

eine "Entscheidung" seitens Ebay bzw PP hat natürlich keinerlei Rechtsbestand, denn weder der eine voch der andere kennt den ganauen Ablauf oder sogar die Ware

verlass dich darauf also nicht, das könnte teures Lehrgeld werden .....

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder