24-04-2013 01:33
Ich entrümpele im Moment per Ebay meinen Account aus einem Online Rollenspiel und verkaufe daraus einige virtuelle Gegenstände.
Jetzt bin ich bei den Verkäufen auf einen Fall gestoßen, der mich recht perplex dastehen lässt, und wo ich nicht weis, wie ich mich da möglichst schadlos weiter verhalten kann.
Hier mal eine kurze Abfolge:
- Käufer agneta0172 kauft aus #271193167259 einen Artikel und bezahlt per Paypal
- Lieferdetails sind zumindest missverständlich, so dass ich um Präzisierung bitte
- Käufer antwortet mit 'Ich nix gekauft'
- Antwort meinerseits, dass Kauf & Bezahlung vorliegen. Frage, ob Transaktionsabbruch (und nachfolgende Erstattung) gewünscht sind, oder ob Käufer hier grade mehrere Auktionen durcheinander bringt.
- Antwort Käufer: Bitte liefern, schickt Lieferdetails
- Lieferung meinerseits
- Nachricht von Käufer: 'Ich nix gekauft - alles stornieren'
- Angebot meinerseits: Ware zurücksenden, danach Transaktionsabbruch, danach Paypal Erstattung.
??? Ich weis jetzt nicht, ob ich es hier mit einem verwirrten Käufer zu tun habe, ob da vielleicht das Kind/Mann/Frau in den Ebay Account pfuscht, ob da komplett unbefugte Dritte drinhängen, oder ob die Masche System hat.
Das Profil des Käufer lässt auf jeden Fall noch mehr Probleme erwarten.
Ich habe den Käufer erstmal in meine Sperrliste eingetragen - das hilft aber im konkreten Fall nichts, da ist das Kind ja schon so halb in den Brunnen gefallen.
Was für Optionen stehen mir jetzt offen?
Einen Fall wegen nicht bezahltem Artikel geht ja nicht - Bezahlung ist ja erfolgt. Gibt es irgendeine andere Möglichkeit, es dem Käufer unmöglich zu machen, mir eine Rote zu verpassen? Ich denke nämlich dass es zu 99% darauf rausläuft.
Angst vor Rückbuchung durch Paypal-Käuferschutz habe ich wenig, denn es handelt sich nicht um einen materiellen, verschickbaren Artikel nach 3.2 der Paypal-Käuferschutzrichtlinie (Ja, ich habe das tatsächlich gelesen).
Gibt es da noch andere Möglicheiten?
P.S.: Grade gesehen, dass der Käufer während der Erstellung dieses Textes hier seinen Benutzernamen geändert hat. Habe ich zwar auch kürzlich gemacht, kann deshalb kaum die Nase rümpfen, finde das Timing aber schon... interessant.
Guten Morgen, gegen eine rote Bewert. kannst du nur bedingt etwas machen:
wenn sie beleidigende Worte ( Betrxxger ect) enthält.
Dann kannst du sie löschen lassen.
Wenn dein K wirklich so "durch den Wind" ist, kannst du die Bewertung nur noch gut kommentieren.
Dies mach aber nicht aus lauter Wut ( nicht das dein Kommentar gelöscht wird 😉 )
Ich würde aber, sollte eine rote kommen, garnichts machen.
Da kommt m.M. immer am besten.
1 Rote; da wissen potentiellen Käufer was sie davon zu halten haben.
Aber: durch den Verkauf von virtuellen Dingen bewegst du dich auf sehr dünnem Eis.
Es ist ja nicht dein Eigentum.
Der Spieleinhaber kann dir auch ne Menge Stress bereiten.
LG ete210
1. ) - Käufer agneta0172 kauft aus #271193167259 einen Artikel und bezahlt per Paypal
2. ) ??? Ich weis jetzt nicht, ob ich es hier mit einem verwirrten Käufer zu tun habe,
3. ) Gibt es irgendeine andere Möglichkeit, es dem Käufer unmöglich zu machen, mir eine Rote zu verpassen?
4. )P.S.: Grade gesehen, dass der Käufer während der Erstellung dieses Textes hier seinen Benutzernamen geändert hat. Habe ich zwar auch kürzlich gemacht, kann deshalb kaum die Nase rümpfen, finde das Timing aber schon... interessant.
Moin
ad 1. )
stell Dich schon mal seelisch und moralisch darauf ein,
dass DER Käufer sein Geld zurückpfeifft.
Virtuelle Artikel mit PayPalzahlung passt gar nicht zusammen,
da Dubei Bedarf keinen Sendungsnachweis PP gegenüber vorweisen kannst.
ad 2. )
Vermutlich ist Dein Käufer alles andere als wirr, eher das Gegenteil,
http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewListedItems&since=31&rows=200&completed=1&userid=holodocmk2
sondern wollte evtl. nur Deine Realdaten, um Dich anzuzinken.
Beende deshal umgehend alle Angebote, die Du noch beenden kannst.
Warum wurde Dir bereits mehrfach gesagt.
ad 3. )
Warum ist bloß die größte Angst immer eine ROTE Bewertung?
Du hast wahrlich ganz andere Probleme . . .
ad 4. )
ob ein User seinen Nicknamen ändert, spielt keine Rolle,
(das ist übrigens im Abstand von 30 Tagen JEDEM gestattet)
weil bei ALLEN Usern, die mit ihm zu tun haben,
sein neuer Nickname SOFORT in deren Mein ebay angezeigt wird.
Auch DU kannst also keinem davon laufen . . .
Morgen
Grundsätze zu unzulässigen Artikeln: Übersicht
Ich entrümpele im Moment per Ebay meinen Account aus einem Online Rollenspiel und verkaufe daraus einige virtuelle Gegenstände.
Anspruchsberechtigung.
Um den PayPal-Käuferschutz in Anspruch nehmen zu können, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein.
3.1 Der Käufer hat einen Artikel gekauft und mit PayPal bezahlt.
3.2 Bei dem gekauften Artikel handelt es sich um einen gegenständlichen, materiellen Artikel, der versandt werden kann.
Noch Fragen?
Erstmal Danke für die Hinweise, was man da tun kann, auch wenn das im Ergebnis auf 'Nichts' rausläuft.
Hinsichtlich des Verkaufs virtueller Gegenstände gibt es im Übrigen einen interessanten Artikel auf http://www.heise.de/ct/artikel/Money-for-Nothing-290112.html.
Was den 'Heiligenschein' angeht: Ich mag da jetzt nicht drüber diskutieren, sehe das auch - sicherlich überraschenderweise - anders, vor allem, solange ich nur meine eigenen Sachen einmalig abverkaufe, und nicht wie andere Reseller bei Dritten nachkaufen (ich hatte nämlich solche Nachrichten).
oha!!
klassisches Eigentor mit Vorankündigung wie im Lehrbuch!
jetzt fehlt eigentlich nur noch, dass sich das "Gegenstück" hier meldet, weil der virtuelle Krempel von der Spieleplattform entwertet wurde...
... nach 3.2 der Paypal-Käuferschutzrichtlinie (Ja, ich habe das tatsächlich gelesen).
Für mich in diesem Jahr der Erste.