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Brauche Hilfe, weiß nicht ob ich an E-Bay zurückzahlen muss

2011mumino
Auf Erkundungstour

habe einen Artikel zum verkauf angeboten,
er wurde ersteigert als ich im Urlaub war..es gab komplikationen und ich habe es nicht geschafft ihn rechtzeitig zu versenden.
Habe von Ebay eine email erhalten, dass der Betrag an den "käufer" zurueckgegeben wurde. Von meinem Konto wurde allerdings nichts abgezogen.
Wird ebay den Betrag, den der käufer eingezahlt hatte von meinem Konto abbuchen oder soll ich ihn ueberweisen? Wenn ja wo ?

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Und noch zwei Fragen:

 

Wieso beginnt man seine Verkäuferkarriere ausgerechnet mit so einem teuren Artikel?? Wieso stellt man einen Artikel ohne jegliche eigene Beschreibung ein?? ?:|

 

Das wäre so oder so schief gegangen!! :_|

 

Fang doch erst mal mit kleinen Sachen an und sammle paar Erfahrungen - aber dazu machst Du am besten einen neuen Account auf, denn mit dem hier kannst Du`s vergessen...

Eigentlich kannst Du ja froh sein, dass Du nicht verschickt hast - Versand als Warensendung??? 😮  Und das im neuen Zahlverfahren - da hättest Du dem Käufer auch gleich das Handy UND Dein Geld schicken können...  :_|

kogo2004
Auf Erkundungstour

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&_trksid=p4340.l2557&item=251097650883&nma=true&rt=nc&si...

 

zum "damaligen" Zeitpunkt lebte das "Neue Zahlungsverfahren" noch -

d.h. Dein Käufer hat direkt an Ebay bezahlt -

 

da Du nicht geliefert hast, hat der K. sich an ebay gewandt und einen nicht-erhaltenen-Artikel gemeldet -

 

da Du keine Versanddaten hinterlegt hast, hat Ebay die Kohle zum Käufer zurückgebucht/gezahlt....

 

auf Deinem Ebay-Verkäuferkonto wird die Rückbuchung aufgeführt....

 

Zahlung und Rückbuchung heben sich - salopp ausgedrückt- auf....

 

schau`  einfach in Deinem Ebay-Verkäuferkonto nach ob dort noch ne Rückforderung offen ist....

 

da stellen sich mal wieder einige Fragen:

 

warum zum Teufel läßt man Angebote laufen, wenn man in Urlaub fährt ...

 

warum "unterschreibt" man AGB (Zahlverfahren), welche man nicht gelesen hat ...

 

meine Meinung: als Verkäufer nicht geeignet (vermutlich auch die AGB von eBay bei Anmeldung nicht gelesen)

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder