03-02-2015 18:29
Ich habe einen echten Goldring verkauft mit drei Steinen.Da sie vom Schliff wie Brilliant sind, gab ich das in der Überschrift an, bei den Artikelmerkmalen schrieb ich Zirkon, da es sich nicht um echte Diamanten, sonder um synthetische handelt. Eine Frau bot ziemlich hoch und will nun ihr Geld zurück. Sie sagt, Brillianten sind immer echte Diamanten. Ich bin aber der Meinung, man kann auch Zirkone so nennen, wenn die Form stimmt. Die Angabe Zirkon hatte sie einfach übersehen. Trotzdem hält sie sich dran, will den Ring privat zurückschicken. EBay kümmerte sich bisher nicht um den Fall, wegen der schlechten Bewertung der Dame darf ich nun nicht mehr verkaufen.
Ich mein, man muß doch eine Einigung abwarten. Wieso werde ich bei einem ungeklärten Fall gesperrt? Und wer hat Recht, was ist ein Brilliant?
Hallo 😃
Sei froh, dass du WENIGSTENS in den Artikelmerkmalen den Zirkon genannt hast.
Andernfalls hätte man dir sonst noch Absicht unterstellt.
Du hast aus Unwissenheit in die falsche Kategorie gestellt und den Begriff "Brillant" hier SO falsch verwendet.
Du schreibst: " Sie sagt, Brillianten sind immer echte Diamanten. Ich bin aber der Meinung, man kann auch Zirkone so nennen, wenn die Form stimmt."
Sie liegt damit absolut richtig: http://www.schmuckmarkt.ch/wissen/diamant-brillant-unterschied.html
Ich würde das ganz schnell geradeziehen. Ob ein Überarbeiten der Bewertung dann noch infrage kommt und das was für deine Sperre bringt, vermag ich nicht zu sagen.
Zum Nachfragen: Wie weit soll man das treiben?
"Ich verkaufe ein Dutzend Bücher..." - Soll man nachfragen, ob es wirklich ein Dutzend ist oder Bücher?
"Ich verkaufe eine Jeans." Soll man nachfragen, ob es WIRKLICH eine Jeans und kein anderer Stoff ist?
Nee, macht Sinn, was moos schreibt: Der VERKÄUFER ist verantwortlich.