08-05-2014 12:43
Hallo allerseits,
ich habe ein Computergehäuse verkauft.
Der Käufer hat das Gehäuse auch erhalten, jedoch öffnete er einen Fall, in dem er beschrieb, dass das Gehäuse nicht der Beschreibung entspricht, da ich nach der Aktion meinen Windows Key entfernt habe, der auf den Fotos zu sehen war.
Hat der Käufer Anspruch auf den Key? Er war zwar auf den Fotos zu sehen, wurde in der Beschreibung aber nicht erwähnt, es war lediglich die Rede von dem Gehäue und nicht dem Windows Key.
LG
Hi
Nach meiner Auffassung hast du innerhalb der Rubrik "Gehäuse" ein Computergehäuse ohne Netzteil verkauft.
Nicht mehr und nicht weniger.
Ob der Key nun abgebildet ist oder nicht, ist imho vollkommen unwesentlich und nach meiner Auffassung durftest du ihn auch abmachen.
Meine Begründung ist, dass ein Mangel nur dann besteht, wenn ein Artikel für seinen ihm typischen Zweck nicht geeignet ist oder in der Benutzung eingeschränkt ist.
Es ist zwar ein Key zu sehen, aber vom Verkauf eines Keys ist ja gar nicht die Rede. Wenn der Bieter darauf spekuliert hat, einen vergessenen Schlüssel ohne Zustimmung zu nutzen, sollte der sich mal überlegen, auf welcher Grundlage des berechtigt sein sollte.
Das Gehäuse selbst hat doch aber wohl als Gehäuse die vereinbarte Beschaffenheit bzw. weist die übliche Beschaffenheit eines Gehäuses auf.
Darüber hinaus: Bei Zahlung per Überweisung hält eBay sich weitgehend heraus. Der Käufer müsste dich schon auf dem zivilrechtlichen Wege belangen - er könnte ggf. Nacherfüllung verlangen, aber ich würde nicht vermuten, dass ihm ein Rechtsvertreter zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung in dieser Sache raten würde.
Mit einer roten Bewertung wirst du leben müssen!