26-07-2012 09:18
Guten Morgen,
da ich jetzt auch mal in den Genuß gekommen bin,
dass mir ein Käufer das Leben schwer macht, leere Versprechungen macht, nicht zahlt etc. stelle ich meinen Artikel demnächst wieder ein.
Darf ich in der neuen Artikelbeschreibung reinschreiben
DA ..... ( Nickname ) nicht bezahlt hat stelle ich den A. wieder rein.
Mein Mann meint das sei rufschädigend , außerdem wäre das normal , dass 1-2 % der Verk. nicht zahlen.
Hatte aber so viel Stress und Umstände mit der Dame das ich das gerne so machen würde.
Was meint Ihr? Darf ich ?
Nächstes Mal reagiere ich bestimmt schon gelassener auf schwierige Kunden bzw. Nichtzahler.
Freu mich auf Antwort
Du meldest einen nicht bezahlten Artikel bei Ebay: http://resolutioncenter.ebay.de/ und schließt den offenen Fall nach ein paar Tagen wieder, wenn er dann immer noch nicht gezahlt hat als "nicht bezahlt".
Dadurch erhälst Du die Verkaufsprovision wieder gutgeschrieben und der Käufer erhält eine Verwarnung (die Du nicht sehen kannst).
Je nach Artikelwert schickst Du dem Käufer entweder eine mail oder ein Einschreiben und forderst ihn zur Zahlung bis zum xx.xx.2012 (ich würde mind. 10 Werktage angeben) auf, ansonsten trittst Du vom Kaufvertrag zurück und kündigst nach Verstreichen der Frist den Kaufvertrag.