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Der Käufer hat nicht gezahlt, Kaufdatum 15.5.18, keine Kommunikation möglich mit dem Käufer!!

Wollte mal wissen, warum man eine Bewertung hinsichtlich des Käufers nachdem der Fall geschlossen wurde, nicht mehr abgeben kann? Sollte man dies evtl. vor der Fallschließung machen? Wäre auch hilfeich, wenn von ihnen ein Vermerk bei dem Käufer erscheinen würde, dass andere Verkäufer hellhörig werden!!! Warum erscheint bei mir immer noch Bewertung abgeben? VG

 

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Hallo @sonj-3

 

wozu willst Du einen Käufer bewerten, der nicht gezahlt hat? 

 

Erstens kannst Du Käufer nur positiv bewerten, würdest den Nichzahler also noch mit einem grünen Punkt belohnen.

 

Zweitens sind positve Bewertungen mit negativen Text nicht erlaubt. Mehr noch: Sie stellen einen Grundsatzverstoß dar und Du bekommst dafür einen Mangel in Dein Verkäuferkonto eingetragen, falls Dein Käufer Dich wegen Bewertungsmissbrauchs meldet. Dann wird der Bewertungstext gelöscht und nur der grüne Bewertungspunkt bleibt bestehen.

 

Deswegen werden Nichtzahler gar nicht bewertet. Sondern wie die anderen schon geschrieben haben intern durch eBay verwarnt und in in den Kaufrechten eingeschränkt, wenn die Verkäufer einen Nichtzahlerfall mit einer Verwarnung selbst schliessen.

Der Automat hat nicht einprogrammiert, dass die Anzeige "Bewertung abgeben" noch weggenommen werden muss.

 

Sinnigkeit sollte man bei Ibah-Programmierungen nicht suchen wollen - da sucht man oft vergebens.


Ansonsten ist eine Bewertung völlig unnötig, wenn der Verkäufer einen Fall wegen Nichtzahlung geöffnet hat, diesen selbst schliesst und damit der Käufer einen negativen Eintrag in seinem Konto erhält.


Verkäufer, die sich mit der Ebay-Plattform beschäftigen, haben eh alle die Einstellung im eingeschränkten Käuferkreis, dass Käufer, die 2 oder 2+X mal nicht gezahlt haben, gar nicht bei denen Kaufen oder bieten können.

Texte des Käufers würde eh zu spät sichtbar - denn da besteht ja schon ein Kaufvertrag - du siehst keine Beobachter, die du sondieren kannst, sondern nur Bieter/Käufer.

 

Hast du die Einstellung des eingeschränkten Käuferkreises, bleiben dir die Nichtzahler erspart.

 

Hast du????

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallosonj-3

 

Käufer kann man eh nur positiv bewerten.

 

Wie gehe ich vor, wenn der Käufer einen Artikel nicht bezahlt?

 

http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html

 

Du musst den Fall nach vier Tagen schließen, dann wird der Käufer verwarnt.

 

Und du bekommst deine Gebühren zurück.

 

Hier kannst du ihn sperren:

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

 

Und hier kannst du alle Bieter ausschließen die 2 oder mehr Verwarnungen haben.

 

 http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences


@sonj-3@  schrieb:

Wollte mal wissen, warum man eine Bewertung hinsichtlich des Käufers nachdem der Fall geschlossen wurde, nicht mehr abgeben kann? Sollte man dies evtl. vor der Fallschließung machen? Wäre auch hilfeich, wenn von ihnen ein Vermerk bei dem Käufer erscheinen würde, dass andere Verkäufer hellhörig werden!!! Warum erscheint bei mir immer noch Bewertung abgeben? VG

 


wenn du einen Fall öffnest und bei Nichtzahlung nach 4 Tagen schließt,

dann bekommt der Käufer einen Vermerk  -

der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann -

und  mit 2 Vermerken kann er bei vielen VK  gar nicht mehr bieten....

und Du bekommst Deine VK-Gebühr erstattet!

Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben!

 

Setze Deine Nichtzahler auf die Sperrliste

 

Eingeschränkter Käuferkreis

 

 

Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag 

je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..

mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,

–             wenn bis zum xx.xx.2018, kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.

–             Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.

 

denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf

sondern bringt dir nur deine Provision wieder!

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder