20-02-2019 13:04
Was muss der Käufer tun? Oder muss ich als Verkäufer etwas tun?
@paula241204 schrieb:Was muss der Käufer tun? Oder muss ich als Verkäufer etwas tun?
Der hier?
Bietet um 12.01 Uhr, gewinnt die Auktion eine halbe Stunde später und will dann den Artikel nicht mehr?
Dem würde ich was husten, aber kräftig.
man meldet einen Nichtzahlerfall bei ebay und schliesst diesen selbst frühestens nach 4 Tagen - mit Ablauf von4 x 24 Stunden uhrzeitgenau - und spätestens 32 Tage ( 21 Werktage )nach einem Verkauf, damit das Mitglied verwarnt wird und du dann die Provisionsgutschrift von ebay erhältst.
Vorgehensweise bei einem nicht bezahlten Artikel (Problemfall eröffnen)
Wichtig: Du musst dem Käufer zusätzlich ankündigen, dass der Kaufvertrag für nichtig erklärt wird, sofern nicht innerhalb der letzten angemessenen Erfüllungsfrist (etwa binnen 7 Tagen) gezahlt wird. Das Aufforderungs-schreiben kannst du zeitgleich mit der Falleröffnung absenden. Man setzt dann den Account auf die
und nutzt zudem die Option, Käufer mit Verwarnungen wegen Nichtzahlungen von vornherein von den Auktionen auszuschliessen im
Davon profitieren dann alle anderen Verkäufer sofern sie diese Funktion auch nutzen!
Hat ein Mitglied eine gewisse Anzahl von Verwarnungen, schliesst ebay es von der Handelsplattform aus.
Melde einen nicht bezahlten Artikel..
(das geht auch sofort nach kauf.....)
nicht erst nach 4 Tagen....
dann bekommst die Ebay Provision wieder gutgeschrieben....
dann kannst den Artikel wieder einstellen...
Du kannst auch den Kaufvertrag einklagen u.s.w.
bringen tut es nichts....
@paula241204 schrieb:Was muss der Käufer tun? Oder muss ich als Verkäufer etwas tun?
Servus @paula241204
Eine Stunde nach Kauf - so hat Ebay irgendwann "eingebaut" - soll dem Abbruchwunsch des K nachgegeben werden:
https://verkaeuferportal.ebay.de/kauf-abbrechen
Ich finde es entspannter,
hier auch tatsächlich einen Abbruch einzuleiten
und als Grund anzugeben,
dass der Käufer den Abbruch wünscht.
Der K kann das über diese Anleitung anstoßen:
https://www.ebay.de/help/buying/canceling-order/knnen-kufer-einen-kauf-abbrechen?id=4004
Selbstverständlich wäre es wünschenswert,
dass ein Käufer verbindlich agiert,
aber bevor ich einen Nichtzahlerfall öffne
und "rechtssicher" in Verzug setze oder vom V zurücktrete,
würde ich stets den Abbruch bevorzugen.