08-08-2013 22:00
Schriftlicher Verkehr beweist "Wiedergutmachung" für ändern einer negativen Bewertung in eine gute.
Keine Hilfe vom ebay Kundenservice am Telefon trotz offensichtlichem Verstoß gegen AGB!
Er will evtl. deswegen sogar einen Zivilprozess anstrengen, es ist nicht zu glauben:
Dann lass dich halt nicht erpressen.
Und lebe mit der Roten. Sterben muß zum Glück deswegen niemand.
Einzelne Mitglieder kannst du auf Deine Sperrliste setzen.
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