21-08-2012 19:46
Ich habe nur 100% positive Bewertungen und das in sehr kurzer Zeit. Bei mir ist der Kunde noch König und jetzt das!! Der Käufer beschimpft mich ich sei unfähig, meine Artikel gehören in die Mülltonne und und und
Ich weiss genau, wenn er sein Geld zurück hat will er mir auch noch eine negative Bewertung geben und soetwas ist unfair weil es meinem Shop schadet!! Kann man da gar nichts machen wenn man einen Käufer hat der einem wirklich schaden will???
" Ich habe nur 100% positive Bewertungen und das in sehr kurzer Zeit. "
die kunst ist es aber dauerhaft langfristig 100% zu halten
http://www.it-recht-kanzlei.de/original-werbung.html
Dies ist jedoch, wie gesagt, die Ausnahme, die die Regel bestätigt. Werbung mit Selbstverständlichkeiten bleibt generell wettbewerbswidrig. Nur in speziellen Fällen kann hiervon abgewichen werden; im Textilsegment ist dies der Fall, weil gerade hier häufig mit Fälschungen und Imitaten gehandelt wird – dementsprechend sollen solche Händler, die Originalware vertreiben, auch ein Hinweisrecht hierauf haben.
@malice
Deinen Link zu dem Urteil solltest Du auch ganz lesen
"
3. Fazit Es bleibt abzuwarten, ob das OLG Hamm, ein anderes OLG oder der BGH die Rechtsprechung des OLG Hamm in einer weiteren Entscheidung bestätigt.
Das OLG Hamm muss sich mit seiner Argumentation die Frage entgegenhalten lassen, welchen Wissensstand der „verständige Verbraucher“ aufweist - weiß er so viel wie der berühmte „Otto Normalverbraucher“ oder mehr?
Onlinehändlern empfehlen wir auf die Werbung mit Echtheitsgarantien bzw. der Werbeaussage „Original“ zu verzichten, bis sich eine einigermaßen gefestigte Rechtsprechung in dieser Frage herausgebildet hat. Nehmen Sie bitte auch unsere Hinweise zur Vermeidung von Werbung mit Selbstverständlichkeiten zur Kenntnis, welche wir für Sie im Downloadbereich unserer Homepage zur Verfügung gestellt haben."
Du solltest Dich auf deine großen Baustellen konzentrieren.
WErbung mit Selbstverständlichkeiten (Original)
Deine Widerrufsbelehrung.
Deine Artikelbeschreibung "Sollte das Etikett entfernt werden"
Von einer Negativen Bewertung stirbst Du nicht,
Den ein oder anderen hast Du immer dabei, der überreagiert. Bleibe besonnen und freundlich im Kontakt. Entschuldige Dich nochmals dafür, dass er nicht zufrieden ist und mache eine normale Rückabwicklung.
Sollte er dann trotzdem negativ bewerten - dann schlafe eine Nacht drüber und kommentiere die Bewertung klug.
Zum Beispiel böte sich folgendes an : Artikel wurde zurückgegeben, Erstattung ist erfolgt.
Damit ist für künftige Käufer ersichtlich, dass Du zurücknimmst und das wohl auch klappt. Eine negative schadet eigentlich nicht, die Frage ist, wie man damit umgeht. Wenn Du Dich aber dazu hinreißen läßt einen unwirschen Kommentar abzugeben, wird dies nur Dir selbst schaden. Halte also die Finger still und schreibe nicht vom nörgelnden Kunden oder sonstiges, bleibe sachlich und freundlich.
Und setze den mKäufer auf Deine Sperrliste : http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
Ja gut, wenn ein OLG-Urteil jetzt auch nicht mehr gut genug ist, dann weiß ich auch nichts mehr.
Übrigens, mind. gleich problematisch wie Textilien ist Parfum, da gibt es auch kaum echte und wenn nicht ausdrücklich auf Echtheit hingewiesen wird, dann klickt in der Regel jeder gleich weiter.
ivan,
es ist aber immerhin ein Urteil von einem OLG!
Was willst denn mehr.
Also auf irgendwas muß man sich ja verlassen können?
Nicht alles geht zum BGH.
btw, mein rechtsklickender Stalker, du schwächelst!
Über 10 Minuten hast gebraucht! Ich hab extra geguckt! :^O
Was soll falsch oder unzulässig sein, wenn jemand ein Jahr Garantie auf seine Waren gibt?
Daß deswegen die Gewährleistung - die nach einem halben Jahr eh nix mehr wert ist - ausgeschlossen wird, steht ja nirgends.
Ausserdem
Werbung mit Originalware ist zulässig:
Nachdem ja fast alle Teile der Uhr von der Garantie ausgenommen sind,
bleibt ja nur noch das Uhrwerk.
Wie schön, daß es die 2-jährige Gewährleistung gibt, die man beim TE aber
bestimmt nicht ohne Rechtsanwalt geltend machen kann.
"Sollte das Etikett entfernt werden, ist die Uhr von der Rückgabe oder
dem Umtausch ausgeschlossen."
Naja.......
Auweia! :O:
Bitte aufmerksam lesen
auf diese Uhr gibt es ein Jahr Garantie! Die Garantie bezieht sich NICHT auf
das Armband und die Schließe, die Batterie und das Gehäuse.
Du hast doch sicher schon von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung von 24 Monaten für Neuware gehört? ?:|
Ein Käufer schimpft normalerweise nicht ohne Grund.
Möchtest du nicht die ganze Wahrheit nennen?