11-07-2012 15:56
Wie kann ich einen Einspruch gegen die entscheidung vom ebay Kundenservice einlegen?
Ich habe einen gebrauchten Helm versteigert und der Käufer hat schon nach beenden der Auktion wellen gemacht da er feststellte nach googlen das es nicht das modell ist von dem er ausging. Jetzt wollte er den Helm zurück geben da er in einem sehr schlechten zustand sei hingegen meiner beschreibung.
Er wollte zuvor ein neues Viesir von mir da das was darn ist total verkratzt sei und unbrauchbar angeblich.
Ebay hat jetzt entschieden das er den Helm zurück schicken kann.
Meine Angst ist das der Helm nicht in dem Zustand zurück kommt in dem ich ihn verschickt habe.
Was mache ich dann? wie kann ich einspruch einlegen und bringt das was?
Danke für die Antworten schon mal...
@ete
Der Link zum Einspruch ist eine Farce. Mir ist nicht bekannt, das jemals eine Entscheidung daraufhin revidiert wurde.
Nein das war kein sturz sondern ist blöd auf dem Boden auf getippt beim bücken mit Helm in der Hand, war vieleicht zwei mm groß.
Ja ich hätte ihn gleich fragen sollen ob er die Transaktion abbrechen möchte, ich hatte schon so ein ganz schlechtes Bauch gefühl. Ob sich das lohnt zum Anwalt zu gehen habe keine rechtschutzvers. ich warte mal auf den helm und mal sehn vieleicht fahre ich dann doch lieber mal persönlich bei dem Herrn vorbei...das Benzingeld ist es mir wert;-)
normalerweise muß bei einem Motorradhelm angegeben werden ob der Helm Unfall,- und sturzfrei ist. Diese Angaben fehlen in dem Angebot komplett.
Die Aussage Lackabplatzer (an einem Shoei-Helm????) läßt auf Sturz schließen, damit war das Angebot rechtlich sowieso bedenklich.
Hallo grimmi, hört / liest sich aber vielversprechend 😉
Ich würde an TE Stelle trotzdem einen Anwalt aufsuchen.
Manchmal sträuben sich mir die Haare, mit wieviel Dreistigkeit manche vorgehen.
LG ete210
Hallo, bei dem Preis, würde ich nochmal ca. 30 € für ein Beratungsgespräch beim Anwalt( Internetrecht) investieren. Dein K ja schon vorher den Artikel bemägelt ( Modell ).
Aber mit der Aussage: Artikel wäre ein anderer als vorgestellt, wäre es ja trotzdem zum Kaufvertrag gekommen.
Und Ebay Kundenservice war ja auch persönlich nicht dabei.
Die müßen sich auf die Aussage vom K oder Vk verlassen.
Da gibst es auch manchmal "Märchenstunde".
Druck Dir alle relevanten Seiten aus und geh zum Anwalt.
Parallel würde ich aber trotzdem ,wei Kogo geschrieben, den Link zum Einspruch nutzen.
Toi Toi
LG ete210
....und der Käufer hat schon nach beenden der Auktion wellen gemacht da er feststellte nach googlen das es nicht das modell ist von dem er ausging.
In solchen Fällen ist es besser, dem Käufer gleich einen Transaktionsabbruch anzubieten. Damit erspart man sich eine Menge Ärger.
Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen. Gegen den Entscheid kannst Du keinen Einspruch einlegen. Das wäre auch ziemlich sinnlos.
Du kannst natürlich zivilrechtlich vorgehen, um den Kaufvertrag durchzusetzen, aber lohnt sich das wirklich? Falls der Helm beschädigt zu Dir zurückkommt, solltest Du das aber auf jedem Fall in Anspruch nehmen.
Und biete künftig einfach keine PayPal Zahlung an, wenn Du nicht dazu verpflichtet bist.
schau mal hier rein:
http://pages.ebay.de/resolutioncenter/BuyerProtectionForSellers.html
nach unten scrollen bis Du diese Textstelle siehst:
Wie kann ich gegen einen Fall Einspruch erheben?
Sie können in „Probleme klären“ gegen eine Entscheidung unseres Kundenservices Einspruch erheben. Wenn Ihr Einspruch anerkannt wird, erhalten Sie eine Rückerstattung über die ursprüngliche Rückerstattungsmethode. Bei der Transaktion angefallene eBay- oder PayPal-Gebühren werden nicht erstattet. Jetzt in "Probleme klären" Einspruch erheben.
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