19-02-2015 10:52
Hallo,
ich habe ein kleines Standartproblem. Ein Käufer hat zwei Artikel bei mir ersteigert und verlangte im Nachhinein die Portokosten zu senken. Andernfalls drohte er mir mit einer schlechten Bewertung. Dies habe ich Ebay gemeldet und der Mitarbeiter meinte das wäre keine Problem, weil die Drohung im Schriftverkehr eindeutig ausgesprochen wurde, so dass die schlechte Bewertung zurück genommen werden kann. Nun hat der Käufer mir erklärt, dass er die Artikel nicht bezahlen wird und mir eine schlechte Bewertung geben wird. Ich habe den Verkäufer nun per Formular gemeldet. Nun meine Frage. Ich will für die Artikel ein Problemfall melden, wegen nicht bezahlter Artikel. Kann ich die Bewertung des Käufers vorher durchführen oder würde das die Möglichkeit ihn zu melden zu Nichte machen? Oder anders herum, wenn ich erst den Problemfall melde, kann ich ihn danach noch bewerten?
Viele Grüße
J. Wissmann
Welch ein Klamauk.
Ja leider, vor allem, wenn man sich die Preise anschaut, um die es geht.