10-03-2013 17:20
Hallo liebes Forum,
bei einem Verkauf vom 17.2. (gebrauchte Stiefel) hat sich jetzt herausgestellt, dass die Größe von mir falsch angegeben war und die Stiefel (nach wohl 1maligem Tragen) die Sohle verloren haben (Bildnachweis liegt vor).
Fragen:
Ich sollte wohl Preis UND Versandkosten erstatten? Man weiß zwar nicht, was die Stiefel bislang tatsächlich erlebt haben, aber allein die falsche Größenangabe verpflichtet mich wohl dazu, nicht wahr?
Die K hat übrigens einen Fall geöffnet. Wird die ebay-Provision gutgeschrieben, wenn die K den Fall schließt? - oder was muss ich selber dafür noch tun? - außer die Erstattung erledigen natürlich.
Danke schon mal!
das ist jetzt schon der 3. Thread zu diesem Thema, deine Fragen wurden doch schon beantwortet!
Klar, mußt du deine Käuferin so stellen, als hätte euer Deal nie stattgefunden,
also auch Versandkosten für beide Richtungen übernehmen!
Wobei ich wirklich Bauchschmerzen bekomme, wenn ich mir deine Käuferin so ansehe! Das Thema hatten wir ja gestern schon...der traue ich glatt zu, daß sie die Sohle aus lauter Boshaftigkeit gelöst hat...
Ich würde Kaufpreis und Versand erstatten und ihr die Stiefel ansonsten zum Entsorgen überlassen