03-01-2017 21:59
Hallo Community,
ich habe vor kurzem etwas per sofort-kaufen verkauft. Leider hat der Käufer nicht bezahlt. Da er sich nach mehrfachen Versuchen trotzdem nicht gemeldet hat, hatte ich dazu einen Fall eröffnet. Nun habe ich folgende Meldung erhalten:
Hinweis von eBay: Dieser Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels wurde geschlossen, ohne dass die Zahlung bei Ihnen eingegangen ist. Sie haben eine Gutschrift der Verkaufsprovision erhalten.
Jetzt wollte ich den Kauf abbrechen. Das wird mir aber verweigert da dazu angeblich noch ein Fall offen ist. (es war dazu nur einer und der ist ja laut Meldung geschlossen ???)
Kann mir bitte jemand einen Hinweis geben wie ich den Verkauf jetzt abbrechen kann?
MfG
@hombre373 schrieb:Hallo Community,
ich habe vor kurzem etwas per sofort-kaufen verkauft. Leider hat der Käufer nicht bezahlt. Da er sich nach mehrfachen Versuchen trotzdem nicht gemeldet hat, hatte ich dazu einen Fall eröffnet. Nun habe ich folgende Meldung erhalten:
Hinweis von eBay: Dieser Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels wurde geschlossen, ohne dass die Zahlung bei Ihnen eingegangen ist. Sie haben eine Gutschrift der Verkaufsprovision erhalten.
Jetzt wollte ich den Kauf abbrechen. Das wird mir aber verweigert da dazu angeblich noch ein Fall offen ist. (es war dazu nur einer und der ist ja laut Meldung geschlossen ???)
Kann mir bitte jemand einen Hinweis geben wie ich den Verkauf jetzt abbrechen kann?
MfG
durch die Schließung des Falls sind Dir die berechneten Verkaufsgebühren wieder gutgeschrieben worden
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es ist jeweils nur eine Falleröffnung möglich - beides (Meldung: "nicht-bezahlter-Artikel" UND "Kauf-abbrechen") funktioniert nicht.
Das Prozedere "nicht-bezahlter-Artikel" dient lediglich zur Gebührenstornierung
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der Kaufvertrag ist nach wie vor gültig
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diesen solltest Du im eigenen Interesse separat unter Fristsetzung schriftlich (Ebay-Nachrichten / Einschreiben) kündigen
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wenn der Käufer nachträglich noch zahlt hast Du ein Problem:
ggf. ist der Artikel zu einem späteren Zeitpunkt schon wieder verkauft.....
der Käufer kann die Durchsetzung des noch bestehenden Kaufvertrags unter Einsatz von zivilrechtlichen Mitteln durchsetzen:
deswegen: kündige den Kaufvertrag - erst wenn die gesetzte Frist "fruchtlos" verstrichen ist über eine Neueinstellung sinnieren.....
sonst hast Du ggf. ein Problem an der Backe!
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