02-06-2013 12:04
Guten Tag,
bisher kam ich weder über Google, noch über die Ebay Hilfeseite weiter, weshalb ich nun hier frage.
Der Käufer eröffnet einen Fall, dass der Artikel von der Beschreibung abweicht. Am selben Tag reagiert der Verkäufer und bietet eine Teilerstattung (er hatte sich bis spätestens zum 06.06 zu melden). Nun reagiert der Käufer nicht mehr.
Was passiert dann? 'Verjährt' der Fall irgendwann (wann?) oder kann der Verkäufer bei Nicht-Reaktion des Käufers den Fall schließen - und falls ja, nach welchem Zeitraum?
Hallo,
einen Fall kann nur derjenige schliessen der den Fall eröffnet hat.
Der Fall wird jedoch automatisch nach 30 Tagen gelöscht wenn der Fall nicht an den Kundenservice übergeben wird.
Dann wird davon ausgegangen das der Fall zur Zufriedenheit gelöst wurde.
Hallo,
erstmal danke für die Antworten, insb. an Raffke, womit meine Frage beantwortet wäre.
Die zivilrechtliche Bedeutung der Verjährung und die damit verbindenen Fristen bis zum jeweiligen Jahresende hin sind mir durchaus geläufig. Aus eben diesem Grund habe ich dies in meiner Frage auch in Anführungszeichen gesetzt, womit ich dachte, dass klar wäre, dass ich mich nicht auf die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche beziehe.
Aber durchaus hätte ich es deutlicher machen können 🙂
Verwechsle bitte nicht "Verjährung" und "eBay-Fristen".
eBay schlißt den Fall nach 30 Tagen, was noch nicht bedeutet,
dass die Angelegenheit auch zivilrechtlich verjährt ist.
Dein Käufer hat seine Ansprüche zeitnah gestellt. Diese verjähren zivilrechtlich mit Ablauf der Verjährungsfrist. Die Frist ist: laufendes Jahr + 3 Jahre" = 31.12. 2016.
Mir ist jedoch kein Fall bekannt, in dem ein Käufer seine
Ansprüche so lange hat ruhen lassen.
Es ist Urlaubszeit.
Warte noch ein paar Tage. Es kann sein, dass dein Käufer dich
über den Mangel informiert hat, dann in Urlaub gefahren ist und
sich nach dem Urlaub meldet.