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Funktion "Entwurf speichern"

tom23758
Auf Erkundungstour

Wenn ich ein neues Angebot erstelle, kann ich im Beschreibungsfenster Entwurf speichern offensichtlich die bisherigen Angaben sichern...tolle Sache...aber wie gelange ich zurück zur letzten Speicherung?

 

DANKE !!!

Akzeptiert Lösungen (5)

Akzeptiert Lösungen (5)

Hallo,

 

den Link zum gespeicherten Entwurf findest du unterhalb von "Stellen Sie Ihr Angebot fertig".

 

http://community.ebay.de/servlet/JiveServlet/download/1900000559-1900048561-1901179400-1900029124/Vorbereitetes%20Angebot.jpg

Moin...

 

Wenn Du das verkaufsformular aufrufst, wirst Du aufgefordert, Dein gespeichertes Angebot fertigzustellen.

 

 

 

 

Beachte bitte, dass Du immer nur ein einziges Angebot für kurze Zeit (2Wochen?) abspeichern kannst. Sobald Du beginnst, ein neues Angebot zu erstellen, ist das alte futsch.

@Tom:

 

Du  musst auch in den alten Angeboten die WRB extra manuell  aktualisieren. Das geschieht nicht automatisch.

 

Die Widerrufsbelehrung im dafür vorgesehenen Feld,

nicht die in den AGB!

 

 

Nicht die AGB, sondern die Widerrufsbelehrung!

 

http://pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsbelehrung_neu.html

 

LEse selbst und vergleiche die mit deiner.

Deine ist seit August 2011 ungültig.

 

 

Antworten (5)

Antworten (5)

tom23758
Auf Erkundungstour

@ acforum + a_team:

 

    D A N K E  !!

 

Ich hatte auch gerade bemerkt, daß in Uralt-Formularen noch die alten Belehrungen hinterlegt waren und das gerade - Stapelverarbeitung sei Dank - bereinigt...

 

Ich lege Euch 'n Cappucino auf's Fax 😉

 

Tom

tom23758
Auf Erkundungstour

...kein Fax? Ooooch...macht nix: Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit 🙂

 

Ich hab kein Fax 😞

 

 

tom23758
Auf Erkundungstour

🙂 Suuuper Truppe hier VIELEN DANK @ All 😉

 

Aber meine AGB's ???

 

Zum Glück erstellt mir die ein "Vollkasko-Anwalt" aber neugierig macht Ihr mich schon - woran hapert's denn??

 

Deine Widerrufsbelehrung ist undgültig und somit abmahnfähig.

 

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder