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Funktionsfähiges Handy verkauft, Käufer sagt es sei defekt

Habe in Ebay ein Samsung galaxy s2 verkauft (166€) - voll funktionsfähig!
Die Auktion: http://www.ebay.de/itm/300971356696?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1559.l2649

Der Käufer hat es am 5.10 ca. 11 Uhr bekommen, am 7.10 nachts gabs eine Anfrage vom Käufer wie man das WLAN anmacht, meine Antwort kam am nächsten Tag.
Dann hat der Käufer mich wieder am 14.10 angeschrieben, dass im Handy ein WIFI Chip kaputt sei und ich hätte ihm ein kaputtes Handy verkauft. Habe mich darüber sehr geärgert und sofort mit ebay telefoniert (Wollte das Handy zunächst zurück nehmen um streit zu vermeiden) von ebay wurde ich darauf hingewiesen, dass in der Anzeige keine Garantie o. Rücknahme stehen hatte und nicht verpflichtet bin das Gerät zurück zu nehmen, erst recht nicht nach dieser Zeit.
Habe den Käufer kontaktiert und ihm das geschrieben und am 16.10 kam eine neue mail wo der Käufer schreibt, dass er das Handy zurück geben will oder das landet vor dem Gericht. Daraufhin habe ich mit der Firma Samsung telefoniert, weil ich das Handy zur Prüfung geben wollte und wissen wollte wann der chip kaputt gegangen ist (wollte den Zeitpunkt wissen, wie der Käufer es schreibt) - diesen kann man nicht festetellen (Defekt lässt sich nur durch Öffnen des Handys feststellen und der Käufer behauptet er habe es nicht geöffnet) Bei Samsung sagte man, dass solch ein Chip auch durch kleine stöße oder herunterfallen (Ohne äußere Beschädigung) kaputt gehen kann.

Der Käufer hat nun bei Ebay gemeldet, dass ich mich nicht mit ihm in kontakt gesetzt hätte - Ich habe alle Gesprächsverläufe der Emails. Das Handy war zu 100% voll funktionsfähig. Habe gedacht ich nehme das Handy zurück aber ebay sagte mir ich muss damit rechnen, dass das Handy in Teilen oder Beschädigt zurück kommt (und laut Käufer funktioniert es nicht).
Kein Pay Pal kauf!!!

Wie soll ich mich verhalten? Was habe ich für Rechte? Was kann mir passieren, wenn ich das Handy nicht zurück nehme? (Käufer droht mit Gericht)

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>>>Der Versand war versichert - obwohl dies nicht in meiner Anzeige stand (unversicherter Versand war mir zu großes Risiko) (DHL)<<<

 

Ja..schau an, Du böser VK hast Ihm einen Strich durch die Rechnung gemacht - mit Deinem ungeplan versicherten Versand- 

 

statt "Ware nicht erhalten" mußte K doch zwangsläufig auf defekte Ware plädieren !!!!!!

 

Aua, das schmerzt schon bei lesen.

Also hier was zurück zu zahlen wäre mehr als unklug....

 

 

laß Dich nicht verunsichern, schreibe Deinem Käufer unmißverständlich das Du ihm ein funktionsfähiges Handy gesandt hast und den Artikel daher nicht zurückmehmen würdest.

Mich Sicherheit wirst Du kein funkionierenden Handy zurückbekommen.

 

Drohnung mit Anwalt /Anzeige ist albern, er muß beweisen, dass das Handy defekt ankam und da Samsung Dir bestätigt hat das ein defekter Chip nur durch öffnen des Gerätes feststellt werden kann, muß K. am Gerät gefummelt oder ganz offensichtlich geflunkert haben.

 

Also lehne Dich zurück, nehme  die rote Rache gelassen entgegen- und setze den K auf Deine Sperrliste.

Die "Beratung" hast du von einem Callcenter-Mitarbeiter erfahren und nicht von "eBay" (auch wenn eBay sich die Handlungen seiner Auftragnehmer anrechnen lassen muss).

Dieser Mitarbeiter hat dir seine Meinung zum Problemfall mitgeteilt. Die ist genau so viel oder wenig verbindlich und brauchbar wie die Meinungen, die du hier, im öffentlichen Forum zu lesen bekommst.

 

Fest steht zumindest, dass bei Zahlung per Überweisung eBay sich aus eurem Problem dezent raushalten wird.

Wenn der Käufer seine Forderungen durchsetzen will, muss er dies auf zivilrechtlichen Wegen tun.

 

Du musst deinem Käufer die Ware in dem Zustand wie beschrieben aushändigen.

Wenn der Käufer Mängel geltend machen will, muss er dir nachweisen, dass diese bereits bei Übergabe vorhanden oder zumindest angelegt waren. Im Normalfall wird dieser Nachweis bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen über ein Gutachten erbracht.

Wenn dieser Mangel auf dem Versandweg entstanden ist, wird zu prüfen sein, ob du deiner vertraglichen Nebenpflicht (sichere, angemessene Verpackung) nachgekommen bist.

 

In deinem Angebot hast du die "Garantie" ausgeschlossen. Von einem Gewährleistungsausschluss lese ich nichts.

Wenn du Glück hast, wird dir vor Gericht zugestanden, dass du mit "Garantie" die Gewährleistung gemeint haben willst.

 

Lass ihn drohen.

Wenn du dir sicher bist ,der Artikel war in Ordnung.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder