Garantieleistung

Hallo,

 

könnt ihr mir helfen?

Ich möchte gerne einen Wechselrichter für eine Solaranlage verkaufen.

Er lief bei uns nur wenige Stunden und natürlich voll funktionsfähig.

Wenn ich dem Käufer die Rechnung mitschicke, geht dann auch automatisch die Garantie auf ihn über, auch wenn mein Name auf der Rechnung steht?

Weil natürlich hat das Gerät noch zwei Jahre Garantie und es wäre ja schade, wenn diese Leisung verlorengeht.

 

Vielen Dank

Katha

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was sagen denn die Garantievereinbarungen des Herstellers ?

Hersteller = Verkäufer ?

 

 

Bei Garantie ist § 442 BGB zu beachten. Der Inhalt der Garantie ergibt sich aus der Garantievereinbarung. Sollte die Garantie danach nur für den Ersterwerber gelten und bei Weiterveräußerung erlöschen, bestehen keine derartigen Ansprüche des Zweiterwerbers

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Hallo,

 

wenn die Garantie nicht übertragbar ist, dann muss dies in den Garantiebestimmungen stehen.


@katha0886 schrieb:

Weil natürlich hat das Gerät noch zwei Jahre Garantie und es wäre ja schade, wenn diese Leisung verlorengeht.

 



 

So "natürlich" ist das nicht.

 

Verwechselst du vielleicht auch gerade "Garantie" mit "Gewährleistung" ? 

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