21-11-2015 17:01
Gebot für einen zu versteigernden Artikel wurde wieder gelöscht, ohne meine Zustimmung.
Wer kann mir hier Hilfestellung geben?
@14kl05 schrieb:Gebot für einen zu versteigernden Artikel wurde wieder gelöscht, ohne meine Zustimmung.
Wer kann mir hier Hilfestellung geben?
Hallo
dein Rückzieher hat das schon zum dritten Mal gemacht.
Kannst ihn melden, wegen unerwünschtem und böswilligen Bieten.
unerwünschtes und böswilliges Bieten
Die Gebotsrücknahme ist unzulässig sofern du nicht die Artikelbeschreibung geändert hast oder aber der Bieter ein falsches Gebot abgegeben hat.
Helfen kann dir da niemand.
Leider ist das möglich Gebote zu streichen.
Gruß