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Gebote streichen

Hallo

Da ich in letzter zeit oft erlebt habe das Bieter mit 1,oder maximal 10 Bewertungen auf Artikel von mir bieten die  Höchstbietenden sind und danach sich weder melden noch bezahlen.

 

Obwohl ich die Option eingeschränkter Käuferkreis benutz habe. ..funktioniert irgendwie nicht...

 

Ein aktueller Fall: Ein Bieter mit 2 Bewertungen ist im Moment bei einen Artikel der Höchstbietende.

ich habe ihn an geschrieben er möge sich bei mir melden ansonsten streiche ich sein Gebot.

Darf ich das überhabt?(hat sich nicht gemeldet)

 

Es ist doch ziemlich ärgerlich ,man macht sich die Mühe versucht nicht unbedingt Schrott zu verkaufen, versucht das alles im guten teilweise neuwertigen Zustand ist für ein Bruchteil des neu preis zu verkaufen. Und dann kann man ja nicht mal als Verkäufer eine negative Bewertung abgeben.

 

Hatte  eigentlich 13 Jahre die ich hier angemeldet bin Glück ,aber ich habe das Gefühl das in der letzten Zeit

Das mit der Spaßbieterei überhand nimmt .

 

Habe dann schon manchmal überlegt ob ich das Zeug lieber gleich in die schwarze Tonne haue ,dann brauch man sich nicht zu ärgern.:-)

 

wünsche noch einen schönen Feiertag

 

 

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Die Artikel in die Tonne zu werfen, wäre schade.

Wenn Du einmal einen Nichtzahler unter den K hast, ist das nicht tragisch.

Zahlt er nicht, meldest Du einen nicht bezahlten Artikel und schließt den Fall nach 4 Tagen.

Dann bekommt der K einen Eintrag/Verwarnung von Ebay.

Das macht der "Nichtzahler" ein paarmal, dann ist er bei Ebay die längste Zeit gewesen. Rauswurf!
Ein PVK ist doch nicht unbedingt darauf angewiesen, ob er sein Geld innerhalb 14 Tagen bekommt oder erst in 4 Wochen von einem anderen Käufer.

Ebay Provisionen fallen erst nach abgeschlossenem Verkauf an.

Wenn Du einen Fall schließt, bekommst Du die Verkaufsprovision gutgeschrieben.

Schließt Du einen Fall, kannst Du dem "Nichtzahler" noch eine Mail hinterherschreiben, dass, sollte der Betrag nicht innerhalb der nächsten 10 Tage auf Deinem Konto sein, ist der KV aufgehoben.
Es ist doch klasse, dass es Ebay gibt und noch ein paar Euro für seine gebrauchten Artikel bekommt.
Da kann man doch auch mal so einen "Nichtzahler" in Kauf nehmen.

 

 

Antworten (2)

Antworten (2)

 

Darf ich das überhabt?(hat sich nicht gemeldet)

 

 

Nein, darfst Du nicht. In 13 Jahren ebay kennst Du Dich noch immer nicht mit der Materie aus?


Und glaub mir eins, wäre ich der Käufer würde ich Dir Licht an die Hacken machen.

 

Nur weil der Bieter zwei BW hat und evtl. der Höchstbietende bleibt und evtl. dann den Artikel nicht bezahlt...

 

Ich habe hier bei ebay schon einiges erlebt, aber Du schießt echt den Vogel ab.
Du hast vor 13 Jahren mit über 10 Bw angefangen? Respekt, da warst Du sicher der einzige.

 

Und in 13 Jahren ebay müsste man eigentlich auch wissen, dass man einen nicht bezahlten Artikel meldet. Scheinst Du nicht gemacht zu haben, da Du den Käufer ja positiv/negativ bewerten konntest.

 

Zu Verkäufern wie Dir fällt mir nix mehr ein.

 

Und für Dich zur Info: Das hier ist nur mein Kauf- bzw. Forenaccount.
Ansonsten bin ich als Rotstern unterwegs.

 

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