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Gesetz ab 1. Oktober Bescheinigung nach §22f UStG für österreichische Kleinunternehmer

Hallo,

gibt es hier in der Community österreichische Kleinunternehmer die mir weiterhelfen können ???? Wie habt Ihr das mit der Bescheinigung nach §22f UStG geregelt ??

Für Infos wäre ich sehr froh.

Liebe Grüße

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@flohmarkt*agathe 

 

ebay hat die Informationen über die zwingend-erforderliche Bescheinigung frühzeitig veröffentlicht

-

Du bist extrem spät dran - insbesondere da sich jetzt die Bearbeitungszeiten der Finanzämter verlängert haben:

 

https://community.ebay.de/t5/eBay-Mitteilungen/News-f%C3%BCr-gewerbliche-Verk%C3%A4ufer-bei-eBay-at-...

 

und hier:

 

https://verkaeuferportal.ebay.de/umsatzsteuer#wer

 

die Ö-Finanzämter werden ggf. wie die deutschen FA`s etwas Schwierigkeiten mit den Bescheinigungen für Kleinunternehmer haben

-

eben weil das USt-Signal für einen KU seitens des FA`s erst einmal gesetzt werden muss (dies ist i.R. de-aktiviert!)

 

Genau das musst Du Deinem Ösi-Finanzamt klar machen - erst danach den Antrag beim zuständigen Finanzamt einreichen

-

Download:

 

https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/U15.pdf

 

solange das USt-Signal nicht gesetzt worden ist kann keine USt-ID erteilt werden!

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @flohmarkt*agathe 

 

Das geht überall gleich.

 

Du gehst zum Finanzamt und holst dir die Bescheinungug

 

und lädst sie bei Ebay hoch.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder