12-08-2012 11:27
Hallo, ich habe einen neuen Artikel als Privatmann verkauft. Der Käufer war sehr zufrieden ("Top Ware. Gerne wieder"). Monate später meldet er sich per Anwalt zurück. "Ware defekt, bitte um Rücknahme, sonst Gericht - und das wir ungeheuer teuer" (so in etwa in Kurzform). Ich dachte, dass sich Gewährleistung auf den Übergabe Zeitpunkt bezieht. Wenn das die Ware damals top war, der Verkäufer sie später beschädigt kann ich doch nichts dafür, oder?
Was schlagt ihr denn vor?
Sonnige Grüße...
@ bb:
ich vermute, es handelt sich um den I-Pod Verkauf vom 19.04.2012.