19-08-2013 19:27
Habe im Keller meines verstorb. Vaters einpaar teile aus seiner Praxis gefunden die ich gerne verkaufem würde.
z.B ein Koffer als mobile Zahnarzteinheit und noch 2-3 kleinteile. Bis jetzt bin ich ein Privatverkäufer.
Fällt das dann unter gewerblich?
Servus,
allemal besser:
Im Ärzteblatt ausschreiben.
Moin
Artikel aus einer Praxis, die ein Arzt benutzt hat
können nicht PRIVAT sein . . . lass es lieber sein.
Wenn ein paar Goldzähne dabei sein sollten,
kannst du die schon einstellen.
Aber bitte keine gebrauchten Komplett-Gebisse.
Diesen Fall hatten wir grade erst :-))...
Wenn es sich um wenige Artikel handelt
die eh nicht für den Einsatz am Patienten
gedacht sind wird dir niemand einen
gewerblichen Verkauf unterstellen.