25-05-2019 17:40
Hallo, habe bei einer Auktion eine Gastherme verkauft . Nach dem 2ten Versuch den Termin der Selbstabholung festzulegen und leztendlich per Barzahlung abzuwickeln meldet sich der Käufer nicht mehr !
Wie verhalte ich mich jetzt?
@1asound schrieb:Hallo, habe bei einer Auktion eine Gastherme verkauft . Nach dem 2ten Versuch den Termin der Selbstabholung festzulegen und leztendlich per Barzahlung abzuwickeln meldet sich der Käufer nicht mehr !
Wie verhalte ich mich jetzt?
Servus @1asound
Der Nichtzahlerfall hat auch seine Tücken.
Du bekommst zwar Deine Gebühren wieder
und der Käufer einen Vermerk,
aber das entlässt Euch eigentlich nicht aus dem Vertrag.
Wär ja blöd,
wenn er irgendwann doch vor der Tür steht
und Du hast die Ware nicht mehr.
Auch ein Abbruch wäre möglich.
Angabe, dass der Käufer ihn wünscht.
Stimmt der Käufer zu,
wärt Ihr beide da heraus.
Die Gebühren gibt es auch zurück
und Du kannst wieder einstellen.
Du kannst aber dem Käufer auch vermitteln,
dass Du weiterhin die Erfüllung verlangst
und ihm das zur Not auch kostenpflichtig über den Rechtsweg zu vermitteln bereit wärst.
Dennoch läuft es hier wie immer:
Wirksam in Verzug setzen,
mehrere Termine vorschlagen,
die "verkehrsüblich" sind
und für Terminvorschläge des K offen sein.
Welchen dieser Wege Du einschlagen willst,
musst Du selbst wissen.
Hallo @1asound
Warte noch ein paar Tage, der Verkauf war ja erst am Montag.
Holt dann dein Käufer nicht ab >
Probleme mit Käufern wegen nicht bezahlter Artikel klären
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
Du kannst den Fall nach frühestens 4 Tagen , längstens 36 Tage ab Verkauf, schließen, dann wird der Käufer verwarnt.
Und du bekommst deine Gebühren zurück.
Hier kannst du ihn sperren:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
Und hier kannst du alle Bieter ausschließen die 2 oder mehr Verwarnungen haben.