18-07-2012 14:25
Habe am 12.07. einen Artikel verkauft. Käufer möchte nun vom Verkauf zurücktreten (Begründung: Artikel wird nicht mehr gebraucht). Laut den Ebay-Grundsätzen ist der Käufer mit Gebotsabgabe zum Kauf verpflichtet. Nur wenn der Vekäufer zustimmt, kann das Gebot bzw. der Verkauf storniert werden. Das sehe ich doch richtig, oder? Solllte ich die Transaktion abrechen wollen, habe ich dann noch die Einstellungsgebühren etc. noch zu tragen oder wird dies dann ebenfalls storniert.
Danke .