22-07-2013 09:28
@oppidumknossos schrieb:Hallo, wer kann mir helfen ?
Ich... und zwar auch mit einem kleinen Hinweis ![]()
"Kleiner Hinweis: Dieses ist ein privater Verkauf usw...."
Das reicht leider nicht. Du musst schon DEN Text hinschreiben, den der Gesetzgeber vorschreibt, falls du mit "usw" den Gewährleistungsausschluß meinst.
So entlockst du dem Richter nur ein müdes Grinsen... ![]()
Hallo,
den Artikelstandort mußt du im regulären Verkaufsfotmular ändern.
Wobei es bei dem Klimagerät bereits zu spät für eine Änderung ist weil schon geboten wurde.
Der Hinweis in der Artikelbeschreibung, daß es in Moers abgeholt werden muß ist recht klein.
Ich würde das über "Zur Beschreibung hinzufügen" nochmal möglichst auffällig unter die Artikelbeschreibung setzen.