24-04-2013 20:51
Hilfeeeee ich hatte einen Artikel zum ersteigern drinnen und ich wollte jetzt den Artikel nochmal bearbeiten und bin ausversehen auf den button Artikel verkaufen gekommen ( ich wusste nicht was es heißt verkaufe noch nicht so lang) jetzt stand da das der Artikel für 1 euro verkauft wurde aber das wollte ich doch gar nicht !!!!
Bitte helft mir was kann ich tun ???
Ich persönlich bin der Meinung, daß sie beim vorzeitigen und irregulären Beenden der Auktion den falschen Knopp gedrückt hat. Vermutlich wollte sie eigentlich das Gebot wohl vorher streichen, hat sich aber verklickt.
Und ich bin zusätzlich der Meinung, daß sie wohl auch kaum mehr für den Artikel bekommen hätte. Schließlich ist der identische Artikel schon einmal bei einem Euro Startpreis ohne Gebote durchgelaufen...
Wenn ich einen Artikel einstelle und 1 Euro Startpreis wähle, muss ich auch bereit sein, den Artikel für diesen Preis zu verkaufen. Nichts anderes ist der VK hier passiert.
Da nützen auch fadenscheinige Ausreden nix....
Du bist also der Meinung daß der TE den Artikel für 1 Euro verkaufen wollte?:^O
Wo ist denn da der Sinn dahinter?
Wenn er für 1 Euro verkaufen wollte könnte er die Auktion sauch durchlaufen lassen. Wozu beenden, weniger wirds nicht werden.
Bei der rumklickerei hat er sich vertan,wenn das kein Irrtum ist was dann?
Soll der Käufer doch rechtliche Schritte einleiten. Ich würde entspannt auf die Verhandlung warten wenn ich der VK wäre.;-)
@irina123667
Entschuldige bitte, aber dass ist Quatsch!
Die VK hat die Auktion vorzeitig beendet und an den Höchstbietenden verkauft. Dass sie die Auktion lediglich bearbeiten wollte, wird ihr kein Mensch glauben:
1. Hat sie nach Beendigung gleich wieder eingestellt, ohne etwas zu ändern
2. Kann in der Bearbeitungsmaske das Angebot gar nicht beendet werden
Vermutlich hat sie den Artikel beendet, weil durch das Gebot der Sofortkaufenpreis verschwunden war...
Da ist nix mit Paragraph 119 wegen Einstellirrtums....
Immer dieselben Verkäufer hasser die Unsinn schreiben!
@TE: Berufe Dich auf den zitirten § 119/ Irrtums§.
Das ist doch Logisch daß Du zu dem Preis nicht verkaufen wolltest. Macht ja auch keinen Sinn bei 1 Euro.
Mache Deinen Käufer schnellsten auf den Irrtum aufmerksam und verweise auf § 119
Moin
auch, wenn Du Deinen Artikel nur versehentlich verkauft hast,
gilt dennoch das hier,
=> Bin ich an mein Angebot gebunden, auch wenn das Höchstgebot viel zu niedrig ist?
weil ein rechtsgültiger Vertrag entstanden ist,
den es von beiden Seiten einzuhalten gilt.
Du lieferst, sowie der Käufer bezahlt hat.
Bitte helft mir was kann ich tun ???
Natürlich in den sauren Apfel beissen und das Kleiderpaket nach Bezahlung verschicken.
Lehrgeld musste fast jeder hier einmal zahlen.
TE
Wenn Du den Artikel nicht rausrückst, bekommst Du eine rote BW
Das ist vorab nicht soooo tragisch.
Der K könnte Dich verklagen.
Ob er das wegen getragenen Kinderklamotten macht, bezweifel ich.
Da muß er ja erstmal Gerichtskosten zahlen.
Hier geht es auch nicht um getragene Designerklamotten für Kids.
Letzentlich mußt Du entscheiden was Du machst.
Dein Artikel war 3 Tage im Netz, da ist ein Irrtum nicht so leicht zu erklären.
Setze Dich mit dem K in Verbindung, vieleicht tritt er vom Kauf zurück.
Al, erst irgendwelche Lösungsansätze verlinken und dann fragen, was es war 😮
trällerli..... wenn du denkst, du denkst, dann denkst du nur du denkst...............
Kommunikation mit dem "Käufer" ist unumgänglich
das Bearbeiten ist unglaubwürdig, da du den Artikel direkt nach dem Verkauf unverändert erneut eingestellt hast
TE
Wie lautet denn die Artikelnummer?
Dein Fehler, verkauft ist verkauft.