01-09-2018 16:31
Hallo, Ich bin privater Verkäufer.Aktuell habe ich eine gebrauchte 1,8"-Festplatte von Toshiba verkauft.Die war in einem Mediaplayer drin und sollte auch in ein Iphone passen.So habe ich das mal gelsen und auch in meine Anzeige geschrieben.Mit dem Hinweis das es eine unbestätigte Aussage ist.Die üblichen Hinweise zum Haftungsausschluß und Rücknahmeverweigerung etc habe ich deutlich und verständlich in das Angebot geschrieben.
Der Versand erfolgte versichert und ist auch angekommen.Nun habe ich eine Rückgabeanfrage bekommen, weil die Platte nicht wie erwartet funktionierte.Ich habe mir dann gedacht, um meinen guten Willen zu zeigen, daß ich dem Käufer die Hälfte des Kaufpreises anbiete.Natürlich ohne Erstattung der Versandkosten und ohne neue Ware.Die habe ich natürlich nicht als Privatverkäufer.Jetzt hat mich der Käufer schroff angeschrieben, er will die komplette erstattung oder eben eine funktionierende Platte, da ich ansonsten meine Reputation riskiere.Hat der Käufer überhaupt ein Recht dazu?
Servus @smainter
Hättest Du mal eine Artikelnummer.
Finde das Angebot leider nicht.
Nur dürfte der Teufel im Detail liegen.
Da hilft ein Blick ins Angebot.