13-08-2012 14:09
Artikelnummer: 261081375987
Name: Garderoben- und Schuhschrank mit Spiegel aus echter Buche
Als alter MSV Fan sage Ich dir,verkauft ist verkauft,du kannst den Artikel nicht einfach streichen.Der käufer steht morgen vor der Tür gibt dir 1nen Euro und du bist deinen Schrank los,ohne wenn und aber Mfg Peter
Moin
ich hatte Folgendes zwar woanderes gepostet,
aber das passt auch hier gerade wunderbar rein:
Das Hauptproblem hier bei ebay ist doch,
dass sich jeder Hinz und Kunz, sobald 18 Jahre alt, anmelden
und sich Verkäufer schimpfen kann.
Die wenigsten User davon wissen leider Bescheid,
was für Möglichkeiten ihnen bei widerrechtlichem Handeln offen stehen,
weil sie vom richtigen Geschäftsleben wenig, bis gar keine Ahnung haben.
Ein VK rückt dann halt einfach seinen Artikel nicht raus,
weil er nicht genug Geld erzielt hat oder umgekehrt als K:
och . . . ist ja "nur" ebay . . . da biete ich mal
und dann sage ich einfach hinterher, dass ich den Artikel eigentich gar nicht will.
Hier werden aber rechtsgültige Kaufverträge geschlossen,
die es von BEIDEN Seiten einzuhalten gilt.
ebay ist doch kein Spielplatz, auf dem man "just for fun"
mal was kauft oder verkauft, weil . . . das ist ja alles "nur" online
und so schöööön anonym, . . . wer will mir denn da schon was . . . oder wie? :_|
@ er_se
WARUM fragst Du hier eigentlich,
wenn Du es dann doch falsch machst.?
Du darfst keinen bebotenen Artikel widerrechtlich vorzeitig beenden,
auch, wenn ebay es ermöglicht.
Jetzt kann der Höchstbietende den Artikel bei Dir einklagen.
Du solltest ihn also unbedingt behalten und nicht etwa verkaufen,
weil Du gerade so ein schweinegeiles Angebot ausserhalb von ebay erhalten hast.
wie kann man nur so bexxxxxxt sein -
Gebot gestrichen:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&_trksid=p4340.l2565&rt=nc&item=261081375987
Die Frage ist nicht - wie -
sondern
warum ?
du kannst nicht mehr beenden, da bereits ein Gebot vorliegt, hast du quasi schon einen Käufer
du weißt nur noch nicht an wen und zu welchem Preis du verkaufen darfst.
Gebot streichen darfst du auch nicht einfach so, damit hätte der Höchstbietende einen ANspruch auf die Ware zu seinem sichtbaren Höchstgebot (jetzt also 1 Euro)
hast du eine ANfrage zu einem Direktkauf erhalten ?
Gar nicht weil bereits ein Gebot vorliegt.
Rechte kennen und Rechte durchsetzen sind zwei Paar Stiefel.
Sonst würden hier keine Gebote mehr gestrichen und Angebote vorzeitig beendet.
Leider gibt es bei eBay keinerlei Handhabe gegen solche Spaßverkäufer.
Der geprellte Bieter müßte zivilrechtliche Schritte einleiten.
Könnte sich in diesem Fall durchaus lohnen 😉
Und da regt Ihr Euch ständig über Spaßbieter auf !?!
Warum sollen die Bieter hier besser sein als die Verkäufer?
Glückwunsch, Du hast den Garderobenschrank für 1,00 € verkauft. :_|
Wenn der Käufer seine Rechte kennt und bei Dir vor der Tür steht, darfst Du das Ding rausrücken.
Und zwar ohne wenn und aber...;-)
nur gut das vorher um rat gefragt wurde. koppschüttel