10-12-2012 17:53
Den Fehler habe ich sofort bemerkt und während ich das ändern und zusätzlich das Bild einstellen wollte, kaufte das auch schon jemand. Ich habe umgehend dazu nun einen Fall geöffnet und ihm nach § 119 BGB erklärt, dass ich wegen eines Irrtums ihm den Artikel nicht für 1 Euro verkaufen werde. Zusätzlich habe ich ihn auch nochmal per Nachricht dazu angeschrieben.
Kann der Käufer mir trotzdem das Leben schwer machen?
Was mache ich, wenn er mir den 1 trotzdem überweist? Ich will nicht für 1 Euro verkaufen, nehme dafür auch eine negative Bewertung in Kauf. Kann er mir mit einem Anwalt das leben schwer machen?
Sollte man nochmal separat ein Einschreiben schicken oder ist das mit der Kommunikation über Ebay erledigt?
Eigentlich ist die Geschichte erledigt, wenn du dich auf den 119er berufen hast, da hier deine einseitige Willenserklärung ausreicht, damit der Vertrag nichtig wird. Die Nachweispflicht darüber, dass er deine Mitteilung beim K angekommen ist, liegt aber bei dir.
Ich würde die Entscheidung, ob noch Einschreiben, von einer Kombination aus Marktpreis und persönlicher finanzieller Schmerzgrenze abhängig machen.
Die Bankdaten des Absenders stehen für gewöhnlich nicht auf dem Kontoauszug
Deine Bank kennt sie aber. Du kannst dort darum bitten, das Geld zurückzuschicken, ohne sie selbst zu kennen. 😉
Sollte man nochmal separat ein Einschreiben schicken oder ist das mit der Kommunikation über Ebay erledigt?
Die Bankdaten des Absenders stehen für gewöhnlich nicht auf dem Kontoauszug.
Mir schwant nichts Gutes, weil der Käufer nicht reagiert. Was mache ich, wenn der mir den Euro überweist?
Moin
wenn Du sofort reagiert und den Irrtumsparagraphen geschickt hast,
http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=irrtumsparagraf
solltest Du aus der Nummer raus sein
Was mache ich, wenn er mir den 1 trotzdem überweist?
Dann bittest du um seine Bankdaten, sofern die nicht auf dem Auszug erscheinen und überweist den Betrag zurück. 😉
Durch die Anfechtung ist erstmal kein Kaufvertrag zustande gekommen.
Fordert der Käufer Schadenersatz statt der Leistung, wird ihm sein Anwalt schon erklären, dass er schlechte karten hat und für ein Parfum wird der auch ganz sicher wenig Lust haben, für ihn tätig zu werden. 🙂