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Ich krieg den Schreikrampf, brauche nochmals Hilfe!

nochmals kurz zum Fall

 

1.  Sekretär verkauft

2.  keine Nachricht vom Käufer

3.  Zahlungsinfo verschickt

4. Käufer schreibt der Sekretär passt nicht

     schreibe zurück werde an Unterbieter senden und behalte Rechte vor

5.  Unterbieter ragiert nicht.

6.  wieder eingestellt, nachdem Käufer sich nicht mehr meldet

7.  Hilfe im Hilfeforum gesucht

8.  Rat erhalten, ich soll den Sekretär wieder aus dem Angebot holen und

     erst den Fall öffnen

9.  Angebot geschlossen und Fall geöffnet

10.Fall geschlossen von eBay.

11. wieder eingestellt und gestern verkauft.

12. Heute wurde von seitens des 1. Käufers der Fall geöffnet, ich hätte mich nicht gemeldet.

 

was soll ich tun???????????????????????????????????

 

Schreiben des Käufers:

 

Guten Abend Frau.........,

leider muss ich vom Kauf abstand nehmen. Der Schreibtisch passt leider nicht dorthin wo dieser hinsollte. Es ist ein versehen meinerseits, ganz klar. Ich bitte Sie mir Ihre Kontodaten zu senden, so kann ich Ihnen die enstandenen Gebühren bezahlen. Sie haben die Möglichkeit laut ebay, den Tisch dem 2ten oder usw. anzubieten über die Funktion an unterlergene Bieter.

Mfg
Andreas

 

Schreiben von eBay


Hallo Vera,

Sie haben eine Gutschrift der Verkaufsprovision erhalten. Außerdem wurde dem Mitgliedskonto des Käufers ein Vermerk wegen eines nicht bezahlten Artikels hinzugefügt.

Sekretär Schreibtisch mit Aufsatz Tanne od. Fichte wunderschön massiv
Sekretär Schreibtisch mit Aufsatz Tanne od. Fichte wunderschön massiv
Artikelnummer:271423866728
Verkaufsdatum:19.03.14 19:41:14 MEZ
Käufer:xxxx
Fall geöffnet:Mittwoch, 26. Mär. 2014 22:22:36 MEZ
Gekauften Artikel anzeigen

 

Gesamtes Thema betrachten

"leider muss ich vom Kauf abstand nehmen. Der Schreibtisch passt leider nicht dorthin wo dieser hinsollte. Es ist ein versehen meinerseits, ganz klar."

 

ganz klar hat der käufer den vertrag von seiner seite aufgelöst.

unterlegenen bieter würde ich sowas nie anbieten, da diese mauscheleien wittern oder schon anders wo gekauft haben.

 

bleibt der einvernehmliche und stressfreie transaktionsabbruch !!

 

schreibe deinen 1. käufer an und regle das mit ihm, dann schließt ihr beide fälle und alle sind zufrieden !!

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