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In der Verkaufsmaske finde ich plötzlich den Punkt "Artikelzustand" zur Angabe von "neu" oder "gebraucht" nicht - ist einfach verschwunden.

rs-jojo
Auf Erkundungstour

In der Verkaufsmaske finde ich plötzlich den Punkt "Artikelzustand" zur Angabe von "neu" oder "gebraucht" nicht - ist einfach verschwunden. Wie kann ich den wieder hervorzaubern? Zunächst habe ich gedacht, dass das an meinem Browser OPERA liegt, aber auch unter FIREFOX ist es weg.

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Moin...

 

Es gibt Artikel, die nicht gebraucht verkauft werden dürfen. Dafür kann man dann auch nicht gebraucht als Artiklezustand auswählen.

 

Dazu gehören u.a. Unterwäsche, Nahrungsmittel und Kosmetika.

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kogo2004
Auf Erkundungstour

was ist das für ein Artikel, den Du einstellen willst?

 

wenn Du jetzt Vorbereitungen für neue Artikel machst:

 

TIP: 

 

ändere mal Deine Versand-/Zahlungseinstellungen - 

 

Du bietest den Versand als DHL-Päckchen, Deutsche Post Bücher/Warensendung an - 

 

in Verbindung mit einer Paypal-Zahlung des Käufers haste ggf. ein Problem:

 

wenn ein K. einen nicht-erhaltenen-Artikel meldet, fordert PP Dich auf, einen Versandnachweis ("Sendungsnummer") vorzulegen - 

 

diesen Nachweis hast Du bei o.g. Versandarten nicht....

 

PP ist dann so "frei" und bucht die Kohle zum K. zurück.....

 

wäre dann ne zivilrechtliche Angelegenheit.....

 

bei noch-nicht-bebotenen-Artikeln kannst Du problemlos die Versandart ändern

(z.B. DHL-Paket bis 2kg, Online-Paketschein Euro 4,90 oder Hermes Paket S, Online-Paketschein Euro 4,30 - 

wobei Hermes ne Preiserhöhung angekündigt hat - 

die "neuen" Preise sind online noch nicht zu sehen.....)

 

ODER

Paypal ganz rausnehmen (bei noch-nicht-bebotenen-Artikeln)....

dann kannste auch so versenden wie Du es in den AB`s angegeben hast....

 

bei den Artikeln, die bereits beboten sind, kann die Änderung der Versandart / Zahlungsmöglichkeiten nicht mehr durchgeführt werden - 

wenn der K. "dann" via PP bezahlt, musste selber entscheiden, ob Du sendungsverfolgt verschickst....

 

die Mehrkosten darfst Du dann "nachträglich" dem Käufer NICHT aufbürden....

 

verbuch` es als Lehrgeld.......

 

und les` Dir die PP-AGB mal in Ruhe durch:

 

https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?cmd=_render-content&content_ID=ua/UserAgreement_full&locale.x=de_...

 

https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?cmd=_render-content&content_ID=ua/Legal_Hub_full&locale.x=de_DE

 

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