03-06-2013 12:08
Bin Privatverkäufer und habe einen Artikel erfolgreich am 21.04 verkauft. Am 30.05 meldete sich der Käufer und beanstandete, dass der Artikel ein klein wenig von der Beschreibung abweicht. (Modellauto mit umgebauten Rädern, welche mit Heißkleber - Kleber wurde nicht erwähnt - befestigt wurden). Desweiteren bemängelt er, dass ein Spiegel fehlt und der andere abgebrochen sei (das war zum Zeitpunkt des Versands nicht). Nun hat der Käufer einen Fall geöffnet und verlangt eine Teilrückerstattung. Wir wissen nicht wie wir uns verhalten sollen. Okay, zugegeben haben wir das mit dem Kleber nicht erwähnt. Aber für die abgebrochenen bzw. nicht vorhandenen Spiegel können wir doch nichts. UNd ist es nciht merkwürdig, dass sich der Käufer über 4 Wochen später erst meldet? Wie sollen wir uns verhalten?