22-07-2013 19:34 - bearbeitet 22-07-2013 19:37
Hallo,
mein Sohn, der hier nicht auftreten möchte, hat irrtümlich einen Artikel als Sofortkauf für einen Euro eingestellt. Etwa 15 Minuten später war der Artikel verkauft. Seltsamerweise war ebenfalls kurze Zeit später der Kaufbetrag nachweislich auf dem Konto meines Sohnes. Und das an einem Sonntag. Gleich nach der Meldung über den Verkauf des Artikels hat mein Sohn den Einstellfehler bemerkt und dem Käufer den Einstellirrtum nach § 119 BGB erklärt. Der Käufer besteht jedoch auf dem Artikel und hat auch schon Nachrichten gesandt, welche hart an den Straftatbestand der Beleidigung und Nötigung herangehen. Wie es jetzt aussieht will der Käufer einen Anwalt mit der Angelegenheit betrauen. Welche Erfahrungen gibt es hier mit solchen Sachverhalten? Ich bin der Meinung, das der Käufer damit nicht durchkommt. Zwischen Einstellung und Irrtumserklärung lag vielleicht eine halbe Stunde.
Die Artikelnummer möchten wir nicht angeben. Bei dem Käufer handelt es sich um 09.julchen. Das Profil des Privatverkäufers ist recht unscheinbar, außer vielleicht der Handel mit immer wieder der gleichen Neuware.
Vielen Dank schon mal für Eure Meinungen. Ich kann nicht immer gleich auf eventuelle Fragen reagieren, da ich nicht ständig online bin. Antworten gibt es aber auf jeden Fall.
P.S. Der Kaufbetrag wurde selbstverständlich zurück erstattet.
PS. Was hat den Sohn für ein Problem mit dem Forum? Unter 18?
Warum vergibt man für solch eine Frage Punkte? Warum sind hier so viele mit einem Forenaccount unterwegs? Kurzes Nachdenken..., richtig! Man will sich hier nicht öffentlich machen. Warum wird das nicht akzeptiert? Immer diese haltlosen Verdächtigungen oder Unterstellungen. Manche haben echt zu viel Zeit.
Nun, dann muss der "Käufer" lernen, dass es so etwas wie einen Einstellirrtum gibt.
Auf jeden Fall sämtlichen Schriftverkehr sichern, falls es tatsächlich hart auf hart kommt. Nur interessehalber: war es ein sehr wertiger Artikel, der normalerweise für ein Vielfaches weggegangen wäre?
Wenn Ihr Euren Irrtum bereits erklärt habt und der Käufer Euch weiter nötigt, dann solltet Ihr eventuelle eine Anzeige bei der Polizei erwägen.
Der Käufernick wäre auch mal interessant, da es einige Exemplare hier gibt, die sich auf solche "Käufe" spezialisiert haben.
Moin
Wichtig ist, dass Du Deinen Irrtum angefochten
und das klar und deutlich unverzüglich erklärt und formuliert hast.
Am besten schickst Du auch gleich nochmal denselben Text per Einschreiben raus.
Dann bist Du auf der sicheren Seite.
Das Geld erstattest Du natürlich umgehend zurück und teislt auch DAS ihm mit.
Da könnt ihr euch gelassen zurücklehnen und auf den Anwalt warten.
Nur ein Beispiel:
Zur Anfechtung beim fehlerhaften Einstellen eines Artikels bei eBay "sofort kaufen" - LG Köln, Urteil v. 30.11.2010, Az.: 18 O 150/10