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Irrtumserklärung

Hallo,

 

mein Sohn, der hier nicht auftreten möchte, hat irrtümlich einen Artikel als Sofortkauf für einen Euro eingestellt. Etwa 15 Minuten später war der Artikel verkauft. Seltsamerweise war ebenfalls kurze Zeit später der Kaufbetrag nachweislich auf dem Konto meines Sohnes. Und das an einem Sonntag. Gleich nach der Meldung über den Verkauf des Artikels hat mein Sohn den Einstellfehler bemerkt und dem Käufer den Einstellirrtum nach § 119 BGB erklärt. Der Käufer besteht jedoch auf dem Artikel und hat auch schon Nachrichten gesandt, welche hart an den Straftatbestand der Beleidigung und Nötigung herangehen. Wie es jetzt aussieht will der Käufer einen Anwalt mit der Angelegenheit betrauen. Welche Erfahrungen gibt es hier mit solchen Sachverhalten? Ich bin der Meinung, das der Käufer damit nicht durchkommt. Zwischen Einstellung und Irrtumserklärung lag vielleicht eine halbe Stunde. 

Die Artikelnummer möchten wir nicht angeben. Bei dem Käufer handelt es sich um 09.julchen. Das Profil des Privatverkäufers ist recht unscheinbar, außer vielleicht der Handel mit immer wieder der gleichen Neuware.

 

Vielen Dank schon mal für Eure Meinungen. Ich kann nicht immer gleich auf eventuelle Fragen reagieren, da ich nicht ständig online bin. Antworten gibt es aber auf jeden Fall.

 

P.S. Der Kaufbetrag wurde selbstverständlich zurück erstattet.

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Anonymous
Nicht anwendbar

PS. Was hat den Sohn für ein Problem mit dem Forum? Unter 18?

Nun, dann muss der "Käufer" lernen, dass es so etwas wie einen Einstellirrtum gibt.

 

Auf jeden Fall sämtlichen Schriftverkehr sichern, falls es tatsächlich hart auf hart kommt. Nur interessehalber: war es ein sehr wertiger Artikel, der normalerweise für ein Vielfaches weggegangen wäre?

von schmalspurbahner_0e am ‎22-07-2013 20:16
Hallo und auch Dir vielen Dank für die Antwort.
Alles was Du geschrieben hast haben wir selbstverständlich schon getan. Die Käuferinmeinte nur, der 119 BGB interessiert sie nicht. Der Artikel hat einen Wert von mehr als 250 €. Da die Käuferin selbst mit Artikeln dieser Art handelt müsste sie auch um den Preis der Ware wissen.

 
 
wenn es sie nicht interessiert, laß sie ... sofern der Irrtum korrekt erklärt wurde, würde ich mich zurücklehnen

Wenn Ihr Euren Irrtum bereits erklärt habt und der Käufer Euch weiter nötigt, dann solltet Ihr eventuelle eine Anzeige bei der Polizei erwägen.

 

Der Käufernick wäre auch mal interessant, da es einige Exemplare hier gibt, die sich auf solche "Käufe" spezialisiert haben.

Moin

Wichtig ist, dass Du Deinen Irrtum angefochten

und das klar und deutlich unverzüglich erklärt und formuliert hast.

Am besten schickst Du auch gleich  nochmal denselben Text  per Einschreiben raus.

Dann bist Du auf der sicheren Seite.

Das Geld erstattest Du natürlich umgehend zurück und teislt auch DAS ihm mit.

 

Anonymous
Nicht anwendbar

Da könnt ihr euch gelassen zurücklehnen und auf den Anwalt warten.

 

Nur ein Beispiel:

 

Zur Anfechtung beim fehlerhaften Einstellen eines Artikels bei eBay "sofort kaufen" - LG Köln, Urteil v. 30.11.2010, Az.: 18 O 150/10

 

http://www.aufrecht.de/urteile/internetrecht/zur-anfechtung-beim-fehlerhaften-einstellen-eines-artik...

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