22-07-2013 19:34 - bearbeitet 22-07-2013 19:37
Hallo,
mein Sohn, der hier nicht auftreten möchte, hat irrtümlich einen Artikel als Sofortkauf für einen Euro eingestellt. Etwa 15 Minuten später war der Artikel verkauft. Seltsamerweise war ebenfalls kurze Zeit später der Kaufbetrag nachweislich auf dem Konto meines Sohnes. Und das an einem Sonntag. Gleich nach der Meldung über den Verkauf des Artikels hat mein Sohn den Einstellfehler bemerkt und dem Käufer den Einstellirrtum nach § 119 BGB erklärt. Der Käufer besteht jedoch auf dem Artikel und hat auch schon Nachrichten gesandt, welche hart an den Straftatbestand der Beleidigung und Nötigung herangehen. Wie es jetzt aussieht will der Käufer einen Anwalt mit der Angelegenheit betrauen. Welche Erfahrungen gibt es hier mit solchen Sachverhalten? Ich bin der Meinung, das der Käufer damit nicht durchkommt. Zwischen Einstellung und Irrtumserklärung lag vielleicht eine halbe Stunde.
Die Artikelnummer möchten wir nicht angeben. Bei dem Käufer handelt es sich um 09.julchen. Das Profil des Privatverkäufers ist recht unscheinbar, außer vielleicht der Handel mit immer wieder der gleichen Neuware.
Vielen Dank schon mal für Eure Meinungen. Ich kann nicht immer gleich auf eventuelle Fragen reagieren, da ich nicht ständig online bin. Antworten gibt es aber auf jeden Fall.
P.S. Der Kaufbetrag wurde selbstverständlich zurück erstattet.