04-08-2013 13:08
Hallo,
ich hab ein Top für 89€ versteigert, und es dann per Einschreiben/Einwurf verschickt. Inzwischen weiß ich, dass das eine dumme Idee war, es nicht als Paket zu verschicken, aber nu ist es zu spät. 😕
Am Montag hab ich den Brief abgeschickt und am Dienstag zeigt die Sendugsverfolgung an, dass der Brief beim Empfänger eingeworfen wurde.
Am Freitag hat der Empfänger dann einen Fall eröffnet und behauptet, dass das Top nie angekommen ist. Überwiesen hatte er bei Paypal und die Zahlung wurde jetzt natürlich erstmal einbehalten.
Wie geht das denn nun weiter mit so einem Fall? Ich habe direkt ne halbe Stunde nachdem der Fall eröffent wurde geantwortet und hab die Sendungsnummer, die ich der Käuferin eh schon am Montag per Nachricht geschickt hatte, nochmal geschrieben. Bisher hat die Käuferin sich noch nicht geäußert.
Wisst ihr wie solche Fäll entschieden werden? Hab ich noch eine Chance mein Geld zu bekommen?
Vielen Dank für eure Antworten!!
So rein hypothetisch... ohne den Teufel an die Wand malen zu wollen. Vielleicht hat der K wegen der angegebenen Versandart Brief ja schon beim Kauf drauf spekuliert, dass TE so versendet, dass er sich das Geld wiederholen kann. Dumm halt jetzt, dass Te als Einschreiben versendet hat, aber versuchen kann's K ja trotzdem.
Reines Denkspiel. Die früheren Bewertungen von K wäre da vielleicht aufschlussreich.
Sollte PayPal gegen Dich entscheiden und das Geld von Dir zurückbehalten, bleibt Dir immer noch, das Geld von Deinem Käufer zivilrechtlich einzufordern. Das "UIrteil" von PayPal ist zivilrechtlich gesehen überhaupt nichts wert, sondern nur eine Entscheidung nach den PayPal-AGB.
In solchen Fällen hilft auch manchmal, dem Käufer mitzuteilen, dass Du Strafanzeige gegen Unbekannt stellen wirst wegen "Diebstahl aus dem Postkasten" und den Käufer hierfür als Zeugen benennen wirst, da er ja angegeben hat, trotz gegenteiligem Versandnachweis, er habe die Ware nicht erhalten. Vielleicht findet ja dann der Käufer plötzlich Deine Sendung wieder. Selbstverständlich ist er dann verpflichtet, Dir die Ware zu bezahlen.
Die abgegebenen Bewertungen deines Käufers - sind die eigentlich unauffällig?
Du hattest, wie ich inzwischen gesehen habe, als Versandart "Brief" angegeben.
Das verträgt sich mit PayPal nun nicht wirklich.
Das kannst du innerhalb der AGB von PP in den Verkäuferschutzrichtlinien irgendwo unter Punkt 4 (meine ich) nachlesen.
Ich will dem Käufer nichts unterstellen, aber es soll tatsächlich welche geben, die gezielt Artikel mit PP und unversichertem Versand suchen.


Hi!
Du hast auch für dein Einwurfeinschreiben eine Sendungsnummer.
Diese postest du innerhalb des Falls und vielleicht auch gleich den Link zur Sendungsverfolgung.
Und dann wirst du weitersehen.
Welche Versandangabe hattest du in deinem Angebot gemacht?
Vielleicht wäre der Versand per Postzustellungsurkunde eine Alternative, dieses von Behörden und Gerichten angewandte Verfahren gilt als sehr sicher.
http://mashpaper-shop.de/Postzustellungsurkunde_Postzustellungsauftrag_kaufen_bestellen_Formular?gcl...
Du kannst belegen, dass der Artikel von dir versandt und beim Empfänger im Kasten gelandet ist , damit ist Dein Part erfüllt.
Wenn Käuferin ihn nicht im Briekasten vorgefunden hat muß sie halt einen Diebstahl melden aber damit hast Du nichts mehr zu tun.
Aber ich denke, das hier jemand kostenlos und freihaus einkaufen wollte. Pech das Du entgegen Deiner Angabe dann versichert versandt hast- hat sie sicher vor lauter Gier garnicht gemerkt da er wie erwartet im Briefkasten lag.
Zur Info; Einschreibe-Einwurf ist wie ein normaler Einschreibebrief eine versicherte Versandtart , nur das der Briefträger /Postbote statt der Empfänger die korrekte Auslieferung bestätigt . Du hast alles richtig gemacht aber streiche einfach PP, siehst ja was für Käufer das anzieht.
Ich wundere mich überhaupt, das eBay + PP Käufer bei denen wiederholt die Artikel nicht ankommen überhaubt noch duldet.
ein Einwurf-Einschreiben ist doch bei Kleidung völlig ungeeignet (und natürlich bei diversen anderen Artikeln) - wenn überhaupt wird es nur mit einem Teil im BK stecken und kann dann ggf. ganz leicht von Unbefugten im Vorbeigehen rausgezogen werden
ich versende - wenn per Einschreiben - ausschließlich per Übergabe
Hier ist noch ein älterer Hilfe-Thread zum Thema !
Einschreiben/Einwurf
Für den Versand eines teuren Artikels eigentlich eine sehr schlechte Entscheidung!
Ein Einschreiben hätte ja wenigstens vom Empfänger noch gegengezeichnet werden müssen...aber so ?
Du kannst nur belegen, dass der Artikel von dir gesendet und beim Empfänger im Kasten gelandet ist.
Ich bin mir nicht so sicher, ob da paypal sich grundsätzlich "nur" mit dem Einlieferungsbeleg zufrieden gibt.
Ansonsten steht bei PP folgendes :
Zusätzlich wird auch der Versandbeleg eines Einschreibens der Deutschen Post AG als Versandbeleg akzeptiert, wenn die folgenden Angaben auf dem Versandbeleg enthalten sind:
Der Name des Empfängers muss mit dem auf der Seite "Transaktionsdetails" angezeigten Namen übereinstimmen.
Mag jemand den Käufer hierher einladen ?
zahline schrieb:
Du hattest, wie ich inzwischen gesehen habe, als Versandart "Brief" angegeben.
Das verträgt sich mit PayPal nun nicht wirklich.
Das kannst du innerhalb der AGB von PP in den Verkäuferschutzrichtlinien irgendwo unter Punkt 4 (meine ich) nachlesen.
Erstens hat TE für ein Einwurfeinschreiben draufgelegt.
Zweitens interessiert das keinen Richter und PP wird keinen Präzendenzfall riskieren. ![]()
http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Da du den Versand und vor allem den Empfang nachweisen kannst sollte PP eigentlich zu deinem Gunsten entscheiden .