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Käufer bemängelt einen Artikel unter Verwendung falscher Fotos.

Hallo zusammen,
Ich habe zwei gebrauchte Türverkleidungen ins europäische Ausland verkauft. Der Käufer möchte diese nun zurückschicken weil der Zustand nicht meiner Beschreibung entspricht.

Da ich grundsätzlich viele und hochauflösende Fotos meiner Artikel einstelle. lässt sich eindeutig erkennen, dass die gezeigten Mängel, weder Transportschäden sind, noch zu den Fotos meiner beiden Artikel passen. So stammen zum Beispiel die Fotos der angeblichen Mängel der rechten Türverkleidung von einer linken Türverkleidung. Die Maserung der Holz-Zierleisten entspricht nicht der auf meinen Abbildungen und die Schäden exisiterten dort nicht.

Hier ließe sich klar beweisen, dass der Käufer Fotos eines anderen Artikels (vermutlich seiner defekten eigenen Verkleidung, die er zu ersetzten gedenkt) als Beweis anführt.

So weit so gut.

Was aber wenn der Käufer nun behauptet, ich hätte ihm andere Artikel als die von mir im Bild angebotenen geschickt?

Sicher passiert soetwas nicht zum ersten Mal.

Gibt es hier Erfahrungen, sowohl mit der rechtlichen Bewertung (Beweislast), als auch mit der Unterstützung seitens Ebay (die zunächst positiv war und wo man meinen Argumenten gefolgt ist)?

Vielen Dank für eine Antwort.

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@teileversorgung  schrieb:

Hallo zusammen,
Ich habe zwei gebrauchte Türverkleidungen ins europäische Ausland verkauft. Der Käufer möchte diese nun zurückschicken weil der Zustand nicht meiner Beschreibung entspricht.

Da ich grundsätzlich viele und hochauflösende Fotos meiner Artikel einstelle. lässt sich eindeutig erkennen, dass die gezeigten Mängel, weder Transportschäden sind, noch zu den Fotos meiner beiden Artikel passen. So stammen zum Beispiel die Fotos der angeblichen Mängel der rechten Türverkleidung von einer linken Türverkleidung. Die Maserung der Holz-Zierleisten entspricht nicht der auf meinen Abbildungen und die Schäden exisiterten dort nicht.

Hier ließe sich klar beweisen, dass der Käufer Fotos eines anderen Artikels (vermutlich seiner defekten eigenen Verkleidung, die er zu ersetzten gedenkt) als Beweis anführt.

So weit so gut.

Was aber wenn der Käufer nun behauptet, ich hätte ihm andere Artikel als die von mir im Bild angebotenen geschickt?

Sicher passiert soetwas nicht zum ersten Mal.

Gibt es hier Erfahrungen, sowohl mit der rechtlichen Bewertung (Beweislast), als auch mit der Unterstützung seitens Ebay (die zunächst positiv war und wo man meinen Argumenten gefolgt ist)?

Vielen Dank für eine Antwort.


Servus @teileversorgung

 

Ich sag das nur ungern,

aber es geht die Kunde,

dass die Herren und Damen am Telefon dem jeweiligen Anrufer praktisch immer zustimmen.

Das bedeutet... auch der Käufer könnte zum identischen Sachverhalt Zustimmung erhalten,

wenn er an der Strippe wäre...

 

Bislang hätte ich gesagt,

dass der Käufer schon zurücksenden müsste... auf eigene Kosten,

um überhaupt in den Genuss einer Erstattung von Paypal zu gelangen.

Nach den ersten Umstellungen jedoch zum Rückgabeprozess wäre ich mir da aber nicht mehr sicher.

 

Ein Strafantrag wäre hier wohl komplett aussichtslos.

Der Vorsatz ist schwer nachweisbar... am Ende kann so einer immer behaupten,

er hätte alt und neu versehentlich vertauscht.

 

Du hast - ich gehe von Zahlung via PP aus - hier nur die Wahl,

PP die Entscheidung zu überlassen

oder selbst tätig zu werden.

 

Ich würde allerdings meinen,

ein "Umsonsteinkäufer" könnte unter Umstänen gleich über Ebay.com einen Fall eröffnen

und einen Nichterhalt angeben...

oder hattest Du mit FedEx oder UPS verschickt ?

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