03-11-2019 12:19
Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem: ich habe privat vor einigen Wochen Artikel verkauft und die Ware auch versichert verschickt. Leider ging die Sendung verloren. Der/die Käufer/in hat leider nicht verstanden, dass ein Nachforschungsauftrag erst nach einer Frist von 6 Werktagen bei DHL in Auftrag gegeben werden kann. Fazit war, dass ein Fall eröffnet wurde, der zu Gunsten des Käufers geschlossen wurde. Ich habe also kein Geld erhalten, keine Ware mehr und musste auf Antwort von DHL warten. Zwischenzeitlich habe ich den Käufer mehrmals darum bebeten, die Annahme zu verweigern, sollte die Sendung doch noch bei ihm ankommen.
Nachdem Ich von DHL, bis auf die Anforderung von Rechnungsbelegen (Ende August, damals war die Sendung laut Sendungsverfolgung noch immer verschwunden) nichts mehr gehört habe, schaute ich diese Woche wieder mal in die Senungsverfolgung und Siehe da: Zustellung erfolgte bereits Mitte August.
Nach telefonischer Anfrage bei DHL und der Anforderung eines Abliefernachweises erfuhr ich, dass der Käufer eine Abstellgenehmigung hat.
Mittlerweile habe ich den Käufer per Mail kontaktiert und angefragt, was mit der Sendung sei, und weshalb er die Sendung einfach behält, ohne mich zu kontaktieren, bzw. Die Sendung zurückzuschicken. Antwort war, dass man nicht den Eindruck hatte, dass der Verbleib der Ware meinerseits von Interesse sei, außerdem wäre der Kontakt mit mir im Vorfeld nicht zufriedenstellend gewesen. Zusätzlich wäre die Sendung mangelhaft, da es schlecht verpackt war und es wäre einiges zu Bruch gegangen. Ich solle also einen neuen Preis machen.
Ich erlaubte mir daraufhin den Bruch der Ware zu bezweifeln, einen Neupreis ausgeschlossen und angeboten, über den EBay-Kundenservice, einen Retourenschein zu veranlassen, damit die Sendung inklusive Bruch an mich zurück geschickt wird.
Da dies meinerseits eine bodenlose Frechheit sei wird nun auch die Rücksendung abgelehnt mit den Worten "Sie können die Sendung bei mir abholen, für Sie fahre ich nicht zur Post."
EBay hat mir nun empfohlen einen Mahnantrag zu erlassen und hat mir alle nötigen Daten zukommen lassen, da ich komplett im Recht sei. Grundsätzlich könnte man sagen, der Streitwert ist sehr gering, doch ich frage mich, ob man dies nicht auf sich nehmen sollte, damit solche Leute daraus lernen? Darf ich fragen, ob schon jemand Erfahrung mit einem Mahnantrag hatte bzw. mit einem solchen Sachverhalt? Grundsätzlich finde ich, dass der Käufer mehr abgesichert ist wie ein Verkäufer.
Moin, @leostina
wie der Käuferschutz bei PayPal greift, hast du nun bereits erlebt.
Das hindert dich aber nicht daran, munter weiterhin Paypal anzubieten, mit dem Wissen, dass Käufer bis 180 Tage nach Kauf munter nörgeln dürfen.
Du hättest viel verhindern können, wenn du eben Paypal nicht angeboten hättest sonder nur Überweisung wie das übrigens das Gros der privaten VK hier handhabt.
Hallo @leostina
das hört sich ja fast nach einer Unterschlagung seitens des Käufers an. Denn letztendlich hat dieser einen Käuferschutzfall geöffnet, nach dem zeitlich gesehen der Artikel schon zugestellt war. Ich würde bei so etwas Anzeige bei der Polizei erstatten.
Denn dadurch, dass er sich das Geld über PayPal zurück geholt hat, ist er verpflichtet, den Artikel an Dich zurück zu schicken. Vor allem, wenn Du ihm die Rücksendekosten zahlst. Da kann er sich nicht damit rausreden, einfach den Artikel zur Abholung für Dich bereit zu halten.
Ist im übrigen auch Bestandteil der Käuferschutzrichtlinie seitens PayPal.
@leostina schrieb:Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem: ich habe privat vor einigen Wochen Artikel verkauft und die Ware auch versichert verschickt. Leider ging die Sendung verloren. Der/die Käufer/in hat leider nicht verstanden, dass ein Nachforschungsauftrag erst nach einer Frist von 6 Werktagen bei DHL in Auftrag gegeben werden kann. Fazit war, dass ein Fall eröffnet wurde, der zu Gunsten des Käufers geschlossen wurde. Ich habe also kein Geld erhalten, keine Ware mehr und musste auf Antwort von DHL warten. Zwischenzeitlich habe ich den Käufer mehrmals darum bebeten, die Annahme zu verweigern, sollte die Sendung doch noch bei ihm ankommen.
Nachdem Ich von DHL, bis auf die Anforderung von Rechnungsbelegen (Ende August, damals war die Sendung laut Sendungsverfolgung noch immer verschwunden) nichts mehr gehört habe, schaute ich diese Woche wieder mal in die Senungsverfolgung und Siehe da: Zustellung erfolgte bereits Mitte August.
Nach telefonischer Anfrage bei DHL und der Anforderung eines Abliefernachweises erfuhr ich, dass der Käufer eine Abstellgenehmigung hat.Mittlerweile habe ich den Käufer per Mail kontaktiert und angefragt, was mit der Sendung sei, und weshalb er die Sendung einfach behält, ohne mich zu kontaktieren, bzw. Die Sendung zurückzuschicken. Antwort war, dass man nicht den Eindruck hatte, dass der Verbleib der Ware meinerseits von Interesse sei, außerdem wäre der Kontakt mit mir im Vorfeld nicht zufriedenstellend gewesen. Zusätzlich wäre die Sendung mangelhaft, da es schlecht verpackt war und es wäre einiges zu Bruch gegangen. Ich solle also einen neuen Preis machen.
Ich erlaubte mir daraufhin den Bruch der Ware zu bezweifeln, einen Neupreis ausgeschlossen und angeboten, über den EBay-Kundenservice, einen Retourenschein zu veranlassen, damit die Sendung inklusive Bruch an mich zurück geschickt wird.
Da dies meinerseits eine bodenlose Frechheit sei wird nun auch die Rücksendung abgelehnt mit den Worten "Sie können die Sendung bei mir abholen, für Sie fahre ich nicht zur Post."EBay hat mir nun empfohlen einen Mahnantrag zu erlassen und hat mir alle nötigen Daten zukommen lassen, da ich komplett im Recht sei. Grundsätzlich könnte man sagen, der Streitwert ist sehr gering, doch ich frage mich, ob man dies nicht auf sich nehmen sollte, damit solche Leute daraus lernen? Darf ich fragen, ob schon jemand Erfahrung mit einem Mahnantrag hatte bzw. mit einem solchen Sachverhalt?
Grundsätzlich finde ich, dass der Käufer mehr abgesichert ist wie ein Verkäufer.
man sollte sich den PP-Nutzungsvertrag VOR der virtuellen Unterschrift durchlesen UND verstehen - etwas, das Du nicht gemacht hast und mit den Folgen zu kämpfen hast.....
PP ist extrem käuferfreundlich - um die Ware zurückzuerhalten müsstest Du dem Käufer einen frankierten Rücksendepaketschein übersenden bzw. die Rückversandkosten separat überweisen.
Da der Tenor zwischen euch schon eskaliert ist bleibt Dir ggf. nur der zivilrechtliche Weg.
Natürlich musst Du "das" auf Dich nehmen - freiwillig wird Dir der K. den Artikel nicht zurücksenden......