01-01-2017 23:09
Hallo liebe Community,
Ich bin ein Relativ neuer Verkäufer mit erst 13 Verkäufen, nun habe ich einen 25 EUR Galleria Kaufhof Gutschein versteigert und diesen auch versendet (Per Deutscher Post Brief), nun hat der Käufer einen Fall eröffnet und behauptet er habe den Artikel nicht bekommen, was soll ich jetzt tun? ich habe dem Verkäufer bereits geschrieben dass ich den Artikel versendet habe und ich vorher auch schon Guthabenkarten ohne Problem verkaufen können, muss ich dem Käufer jetzt sein Geld zurückerstatten? (der Käuferschutz greift nach 3.3 der Paypal Richtlinien nicht bei Guthabenkarten https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full )
Vielen Dank für ihre Hilfe,
Liebe Grüße,
Helmut
@b.hel228 schrieb:Hallo liebe Community,
Ich bin ein Relativ neuer Verkäufer mit erst 13 Verkäufen, nun habe ich einen 25 EUR Galleria Kaufhof Gutschein versteigert und diesen auch versendet (Per Deutscher Post Brief), nun hat der Käufer einen Fall eröffnet und behauptet er habe den Artikel nicht bekommen, was soll ich jetzt tun? ich habe dem Verkäufer bereits geschrieben dass ich den Artikel versendet habe und ich vorher auch schon Guthabenkarten ohne Problem verkaufen können, muss ich dem Käufer jetzt sein Geld zurückerstatten? (der Käuferschutz greift nach 3.3 der Paypal Richtlinien nicht bei Guthabenkarten https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full )
Vielen Dank für ihre Hilfe,
Liebe Grüße,
Helmut
Gutscheine sind lt. PP nicht vom Käuferschutz abgedeckt:
https://www.paypal.com/de/selfhelp/article/was-ist-der-paypal-käuferschutz-faq670
Du hattest bei den "Versandangaben" hinterlegt das der GS via Deutsche Post Einschreiben (Euro 1,45) verschickt wird
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dann hast Du kein Problem da Du dem Käufer die DP-Sendungsnummer ja problemlos mitteilen kannst
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oder Du prüfst den Status des Einschreibens direkt bei der Deutschen Post
(Einschreibe-Nr. und das Versanddatum eingeben - dann wird Dir der Status angezeigt):
https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html
klappt natürlich nur wenn Du den GS auch tatsächlich als Einschreiben verschickt hast!
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