23-09-2016 18:28 - bearbeitet 23-09-2016 18:33
Wie schon die Überschrift lautet. Käufer kauft einen Artikel zur Selbstabholung, Möbel die bis zu einem Datum beräumt werden müssen, und fährt aber jetzt in den Urlaub! Wie kann das sein, wie kann ich mich dagegen wehren?
Zusätzlich hat er noch (wie alles andere auch aus seinen Nachrichten zu entnehmen ist) einen Kauf-Account angelegt und damit gekauft. Hat man als Verkäufer überhaupt noch Rechte?
So kurzfristige Abholtermine verursachen fast immer Probleme. Hier kommt noch dazu das der Artikelstandort von dem in der Übersicht (der in der Suchliste zur Berechnung der Entfernung zum Artikelstandort genutzt wird) genannten abweicht.
Ebay ist eine Verkaufsplattform und kein Entrümpelungs-Dienstleister. Sachen die man schnell loswerden muss sollte man hier nicht anbieten da man unter den Bedingungen ohnehin kaum was dafür bekommt und mancher "Käufer" auch gern nur darauf bietet um den Verkäufer nach Entsorgung oder anderweitigem Verkauf der Sachen auf Schadensersatz verklagen zu können. Das kann besonders übel ausgehen wenn man auch noch Überweisung oder gar Paypal als Zahlungsmethode angibt.
Gruß
Der Käufer hat doch noch Zeit.
22.09.2016,21:00Uhr: Wir haben jetzt diese Möbel zwischengelagert, somit kann die Kombination auch noch nächste Woche jeweils Mo-Fr von 9-18Uhr und Sa 9-12Uhr abgeholt werden. Möbel stehen nun im Erdgeschoss!
Wie lange fährt er den in den Urlaub?
Gruß
@dr.ivo_robotnik schrieb:Wie schon die Überschrift lautet. Käufer kauft einen Artikel zur Selbstabholung, Möbel die bis zu einem Datum beräumt werden müssen, und fährt aber jetzt in den Urlaub! Wie kann das sein, wie kann ich mich dagegen wehren?
Zusätzlich hat er noch (wie alles andere auch aus seinen Nachrichten zu entnehmen ist) einen Kauf-Account angelegt und damit gekauft. Hat man als Verkäufer überhaupt noch Rechte?
2 Artikel verkauft am 22. und 23 September, Abholung bis 24, bzw. 26. September. das kann doch nicht "Gut" gehen!! so kurze Fristen sind einfach nicht "Haltbar" das löst nicht Dein Problem, aber so ist es m. M. n. !! mfg
Aber ich habe doch ausdrücklich geschrieben, "nur bieten wenn bis zum [Datum] abgeholt werden kann. Das muss doch klar sein. Wie hätte ich denn das verhindern können?
Kurz um, mir geht es nicht um den Preis, ich möchte nur nicht eine schlechte Bewertung und die Möbel müssen aber fort. Ich würde das auch einem unterlegenen Bieter geben für 1,-
@dr.ivo_robotnik
geht es um die Mögel "Eßtisch + ...."
da hast du unten angeben
22.09.2016,21:00Uhr: Wir haben jetzt diese Möbel zwischengelagert, somit kann die Kombination auch noch nächste Woche jeweils Mo-Fr von 9-18Uhr und Sa 9-12Uhr abgeholt werden. Möbel stehen nun im Erdgeschoss!
Bei der Waschmaschine steht: spätestens zum 26.09.2016
Du darfst den Artikel nicht dem unterlegenen Bieter ein Angebot machen.
Was ist, wenn der Käufer abholt, dann kannst du 2x liefern.
Warte ab, ev. kommt der K noch oder meldet sich, wenn nicht, dann kannst du einen Fall öffnen: http://res.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ResolutionCenter&_trksid=p5039.m2295.l3923
Deine Abholfrist ist noch nicht abgelaufen!
Waschmaschine ist ok, lief alles super, es ging um den Esstisch ja, da habe ich aus "Verzweiflung" eben meinen blöden Satz ergänzt damit jemand anderes vielleicht das noch nimmt und nicht dieser Bieter, das stimmt. Nur wenn der jetzt 3Wochen im Urlaub ist? Er meldet sich ja nicht. 1Woche wäre ja das maximale was noch geht.
Und laut seinen Nachrichten ist er heut morgen in Urlaub gefahren noch vor Auktionsende.
"wenn er bis Ende nächster Woche nicht abholt, öffne einen Fall am 01.10.- schließe den dann SELBST nach 4 Tagen - .05.10.
Teile dem K gleichzeitig mit, dass du den Kaufvertrag kündigst, sollte er bis 05.10. die Möbel nicht abgeholt haben.
Dann kannst du mit dem Zeug machen, wie du willst - vorher leider nicht.."
Ja das klingt gut, da hat er noch eine gute Frist zur Abholung, ich halte mich an die Abmachung und bin damit auch zwei Schritte auf den Käufer zugegangen. Danke, für den Ratschlag.