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Käufer möchte 1 Woche nach Zuschlag den Artikel doch nicht mehr haben

Ich habe diese Nachricht in meinem Postfach gefunden:

Bitte entschuldigen Sie ich mlchte den Artikel nicht mehr, sollte den für jemanden ersteigern aber nun nicht mehr möchte das war eine lehre werde sowas nicht wieder machen. Danke um ihr Verständnis

 

Muß den Kauf ich als Verkäufer abbrechen, oder kann das auch der Kunde machen?

 

Welche Folgen zieht das ganze nach sich (Gebühren, Bewertungen, Vermerke, etc)?

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@kathde2013 schrieb:

Ich habe diese Nachricht in meinem Postfach gefunden:

Bitte entschuldigen Sie ich mlchte den Artikel nicht mehr, sollte den für jemanden ersteigern aber nun nicht mehr möchte das war eine lehre werde sowas nicht wieder machen. Danke um ihr Verständnis

 

Muß den Kauf ich als Verkäufer abbrechen, oder kann das auch der Kunde machen?

 

Welche Folgen zieht das ganze nach sich (Gebühren, Bewertungen, Vermerke, etc)?


warum willst denn abbrechen ?

 

Da es sich um einen Privatverkauf handelt, erfolgt dieser unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme.

Durch das Bieten auf diesen Artikel werden diese anerkannt!

 

 

melde bitte einen nicht bezahlten Artikel (max. am 32. Tag)

http://res.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ResolutionCenter

und schliesse den Fall selbst MIT Verwarnung nach frühestens 4 Tagen.
( Die Provision wird dann übrigens seitens ebay automatisch erstattet. )

Täten DAS  alle VK mit ihren Nichtzahlern,

gäbe es nicht annähernd so viele davon hier bei ebay,

weil Du darüber hinaus zum einen im Eingeschränkten Käuferkreis

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences

 >Käufer mit Vermerken wegen eines nicht bezahlten Artikels ausschliessen kannst,

sodass sie erst gar nicht mehr bieten können

und zum anderen diese Nichtzahler nach einigen (5 oder 6?) Verwarnungen bei ebay rausfliegen.

Somit hilfst Du nicht nur Dir selbst, sondern auch anderen Verkäufern . . .

 

WICHTIG:

Ausserdem mußt Du  zusätzlich noch den Vertrag fristgerecht (7-10 Tage) kündigen,

denn die Problemfallmeldung hat NICHTS mit dem bestehenden Vertrag zu tun.

Meldet sich der Käufer innerhalb dieser Frist nicht,

kannst Du danach den Artikel erneut einstellen.

Bezahlt er allerdings wider Erwarten doch noch,

mußt Du auch liefern (können) . . .

Sollte sich der Käufer NICHT während des offenen Falls melden,
verwirkt er sein Bewertungsrecht, meldet er sich allerdings,
könnte er Dich auch immer noch bewerten . . . 
Fiele diese Bewertung ungerechtfertigter Weise negativ aus,
könntest Du  bei ebay versuchen, diese entfernen zu lassen.
Die Chancen dafür stehen beim nachweisbaren Nichtzahler gar nicht schlecht . . . 

 

Nicht vergessen, den User unbedingt auf Deine persönliche Sperrliste  zu setzen.

Ich würde den Käufer sogar darüber informieren, damit Du ihn belangen kannst,
sollte er trotzdem mit (s)einem anderen Account bei Dir versuchen, zu kaufen.
Das darf er nicht, weil sich die Sperre gegen ihn als reale Person richtet,
mit ALLEN Accounts, die auf seinen Namen angemeldet sind . . .
Tut er es dennoch, kannst Du ihn über das folgende Formular hier  =>
melden

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