18-07-2012 23:00
Guten Abend,
ich habe am 10.06.2012 mein Fernglas versteigert. Nachdem der Käufer das Fernglas erhalten hat, kontaktierte er mich, da angeblich eine "dezente" Doppelsichtigkeit vorliegt. Ich bot ihm an, das er das Glas an eine Fachwerkstatt mit sehr gutem Leumund sendet und dort neu einstellen lässt. Natürlich auf meine Kosten.
Das lehnte er ab und sendete an mich zurück. Nun wurde es hier vor Ort eingehend geprüft und nicht der geringste Mangel festgestellt. Daher liegt ja schonmal kein Grund der Nachbesserung, Gewährleistung,Rücknahmeverpflichtung oder sonst dergleichen vor.
Nun habe ich desweiteren gesehen, daß der Käufer am selben Tag nur ca. 1-2 Minuten vorher, ein gleichwertiges Fernglas ersteigerte. Ich gehe davon aus, das der Käufer sich das bessere der beiden Gläser ausgesucht hat und nun versucht sich von meinem Glas zu trennen.
Wie würdet ihr euch weiter verhalten?? Rücknahme komplett zu Ende durchführen( also noch Rückerstattung des Kaufpreis) oder am Kaufvertrag festhalten und ihm das Fernglas wieder zusenden??