09-04-2013 19:11
Hallo brauche nochmals einen Rat ein Käufer hat ein Handy bei mir ersteigert am 31.03 jetzt hat er mir geschrieben da seine Frau wohl das falsche ersteigert hat und möchte wissen ob er vom kauf zurücktreten kann.da ich ja kein Unmensch bin wäre ich dazu bereit habe ihm gesagt das ich allerdings die gebühren erstattet haben möchte.Er mailte mir dann auf Probleme lösen gehen und die Auktion abbrechen da fallen diese Gebühren weg stimmt das oder bekomme ich seitens E-Bay schierigkeiten.Möchte es dann gerne wieder einstellen
@ TE
PP und Päckchen ist eine Kombination die nicht passt.