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Käufer mißachtet "VORKASSE" zahlt nicht, breche ich nach 3 Tg.mit gebotener Höflichkeit ab ...

... + stelle wieder ein. Artikel wird verkauft, bezahlt, bewertet. Das System wertet dies als Mängelquote, die Tatsache wird schablonisiert + addiert. Erbitte Hinweis auf eine Variante. Danke, mfg

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Antworten (5)

@cerberus.123 Du hast aber schon daran gedacht , daß es Fristen gibt ? Dein Vertrag ist nach wie vor gültig. Was machst Du wenn der Käufer am 5. Tag zahlt , weil er beispielsweise warten wollte bis sein Konto am Zahltag gedeckt ist ?

Der von Dir wiedereingestellte Artikel gehört Dir eigentlich solange nicht mehr , bis der Kaufvertrag rechtswirksam gekündigt ist, denn der Käufer hat solange auch einen Anspruch darauf und Du bist verpflichtet zu liefern.

 

Das richtige Prozedere wurde Dir ja bereits erklärt.

Hab ich das richtig gelesen: "Breche ich nach 3 Tagen ab"... Frustrierte Frau

Bin ja selbst sehr ungeduldig, aber ein wenig mehr Zeit gebe ich meinen potentiellen Käufern schon. Frau (zwinkernd)

 

(Da ist es wohl fast gerechtfertigt, dass Ebay soetwas als Mangel ansieht; sehr Käuferunfreundlich.)

 

 

Hallo,

und ganz zum Schluss meinen meist geposteten Satz dem Käufer (Spassbieter) als Mail senden:

hiermit trete ich vom geschlossenen Kaufvertrag zurück, da Sie trotz Zahlungsbedingung (Vertragsbestandteil gem. Artikelbeschreibung) und auch innerhalb der Frist des einberufenen Ebay Problemfalles den Artikel nicht bezahlt haben. Eine eventuell noch verspätet eintreffende Zahlung wird Ihnen zurücküberwiesen. Einer Aufforderung von Ihnen bedarf es hierzu nicht.
I hereby resign from the legally effective purchase contract, that you have in spite of payment (part of the contract according to article description) and also within the period convened ebay problem case "unpaid item"
Viele Grüße / regards

damit man den Artikel wieder Einstellen kann.

MfG


@cerberus.123 schrieb:

... + stelle wieder ein. Artikel wird verkauft, bezahlt, bewertet. Das System wertet dies als Mängelquote, die Tatsache wird schablonisiert + addiert. Erbitte Hinweis auf eine Variante. Danke, mfg


@cerberus.123

 

bei Nichtzahlern ist man nicht  höflich - das kann man sich hier bei ebay gar nicht leisten

 

man wartet eine angemessene Zeit > fragt nach, ob es "Problem" mit der Zahlung gibt > kommt zeitnah keine Antwort / kein Geld > Fall bzgl. Nichtzahlung eröffnen > angemessen klar datierte Frist zur Zahlung setzen und dem Käufer mitteilen, daß der Kaufvertrag nichtig wird, so bis zum TT.MM.JJJJ kein Geld eingegangen ist > kommt kein Geld > Fall schließen > Mail an den Käufer, daß er keinen Anspruch mehr auf den Artikel hat

 

der Fall bzgl. Nichtzahlung muß spätestens am 32. Tag nach dem Verkauf eröffnet und am 36.Tag nach dem Verkauf vom Verkäufer geschlossen werden, dann erhält der Verkäufer die Provision erstattet, der Käufer bekommt eine Verwarnung

 

Käufer mit mindestens 2 Verwarnungen innerhalb von 12 Monaten kann man vom Kauf ausschließen

 

viele plädieren dafür, den Fall bereits am 4. Tag nach Eröffnung zu schließen, ich selbst lasse diesen immer so lange auf, wie auch die von mir gesetzte Frist läuft - das ist höflich und entgegenkommend genug

 

btw: warum kann man bei Dir eigentlich nur per PayPal zahlen? Du kennst die AGB?

 


@cerberus.123 schrieb:

... + stelle wieder ein. Artikel wird verkauft, bezahlt, bewertet. Das System wertet dies als Mängelquote, die Tatsache wird schablonisiert + addiert. Erbitte Hinweis auf eine Variante. Danke, mfg


@cerberus.123

 

Abzubrechen war der Fehler!

 

Die richtige Vorgehensweise bei einem nicht bezahlten Artikel:
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html

Setz den Nichtzahler auf Deine Bietersperrliste:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

Hier kannst Du Nichtzahler mit mindestens zwei Vermerken von Deinen Verkäufen ausschließen:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences

Außerdem lesenswert:
http://www.ebay.de/gds/Keine-Bewertung-an-Nichtzahler-/10000000208286497/g.html

 

 

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