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Käufer stimmt dem Abruch der Transaktion nicht zu!

mad-mike74
Auf Erkundungstour

Hallo mir ist die Ware beim verpacken runter gefallen und kaputt gegangen.Hab dann sofort die Transaktion abgebrochen und dem Käufer per Paypal sofort das Geld zurück gebucht.Der Käufer stimmte dem Abruch nicht zu und unterstellt mir nun Betrug,da ich Ihm die Ware bei nachfragen für 50euro per Sofortkauf angeboten habe.Er hat die Ware für 1euro ersteigert.

Nun unterstellt er mir das ich es nur nicht für 1 euro hergeben will.Hab auch schon die Hotline angerufen.Der Käufer beleidigt mich nun und droht mir.Wie soll ich mich denn jetzt am besten verhalten?Soll ich sicherheitshalber zum Anwalt?

 

 

MFG Michael

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Antworten (19)

vielleicht hat sich dein Käufer auch  über die 4 tupfengleichen Alfa Romeo Felgen gewundert, die du innerhalb von 5 Tagen zweimal verkauft hast

Du willst es einfach nicht verstehen.....

 

Dein Käufer hat einen gebrauchten/nicht defekten Artikel von Dir gekauft.

Du hast SEINEN Artikel beschädigt,also musst Du für die Reparatur oder Ersatzbeschaffung geradestehen.

 

DU HAST ETWAS BESCHÄDIGT,DASS DIR NICHT GEHÖRT.

Lass dich von den Fories hier bloß nicht ärgern:-x

 

 

Sieht man doch, das das Teil runter gefallen ist,

die Platte ist ja auch mit kaputt gegangen.]:)

 

 

http://www.ebay.de/itm/261092959106?nma=true&si=DqP9bIJcdB6vv2v9h4A3TeqcQDw%3D&rt=nc&_trksid=p4340.l...

Leider ist eBay keine soziale Kontaktbörse sondern ein knallhartes Geschäft. Hier werden rechtsverbindliche Kaufverträge geschlossen an die ALLE gebunden sind. Wenn Du so gutmütig bist, ok. Andere sind es halt eben nicht. Die bestehen auf ihr Recht. Und bekommen es auch.

Michael,

Du hast einen Kaufvertrag mit Deinem Käufer über einen Artikel wie er in der Artikelbeschreibung beschrieben wurde. Was will dann ein Anwalt daran ändern?

spitzenreiter, bist ein kleiner Schelm:^O

Schick dem Käufer ein Foto der kaputt gegangenen Ware, damit er dir glauben kann!

 

 

Wie soll das denn gehen?

 

Der Artikel wurde bereits im Müll entsorgt und just in diesem Moment war der Müllwerker zur Leerung da.

Schau den Artikel nochmal genau an , ist vielleicht gar nicht kaputt ,war ne Täuschung ? ist auf alle Fälle billiger.

fidderallala
Auf Erkundungstour

Ich kann deinen Käufer verstehen.

 

Wenn ich einen Artikel für 1 Euro ersteigere, der mir für 50 Euro angeboten wurde und genau dieser Artikel beim Verpacken runterfällt, mein VK mir sofort das Geld zurückzahlt und einen Transaktionsabbruch schickt, ohne Beweis, dass der Artikel wirklich kaputt ist, würde ich auch davon ausgehen, dass der Verkaufserlös zu gering ist.

 

Schicke dem K Fotos und biete entweder einen finanziellen Ausgleich an oder besorge einen entsprechenden Artikel.

Was meinst du wieviele Käufer das schon gehört haben,runtergefallen,hat Oma kaputt gemacht,mit dem Auto drübergefahren.etc. etc. etc.,am besten du besorgts dir gleichwertigen Ersatz und schicke es deinem Käufer,keiner verkauft gerne für 1nen Euro,du hast es so eingestellt,also versende den Artikel am besten sofort. Mfg peter

Hi,

die Ware gehört dem Käufer, also schick sie ihm. Wenn sie kaputt ist, dann eben in kaputtem Zustand. Dann kann er sich selbst ein Bild machen.

Schick dem Käufer ein Foto der kaputt gegangenen Ware, damit er dir glauben kann!

mad-mike74
Auf Erkundungstour

Also laut Ebay (HOTLINE) bin ich Nicht verplichtet Ware die erheblich von der Beschreibung abweicht bzw defekt ist zu versenden!

Mir ist schon klar das dies ein binder Kaufvertrag ist.Denoch bin ich nicht verplichte wissentlich defekte Ware zuversenden.

Gott sei dank habe ich einen Zeugen und kann den defekt beweisen.

Danke nochmal für all die Antworten

du kannst jetzt schmollen oder nicht.....

ich glaube aber, du hast immer noch nicht richtig verstanden, daß ein verkaufter Artikel nicht mehr dein Eigentum ist. Du kannst dann nicht einfach den Kaufpreis zurückerstatten und denken, daß damit alles gut ist. Du hättest dich auf jeden Fall vorher mit dem Käufer in Verbindung setzen und  die Zerstörung des Artikels belegen müssen, bin überzeugt, daß der Käufer dann auch anders reagiert hätte!

Es geht NICHT darum,was Dir unterstellt wird.

Du hast einen Artikel kaputt gemacht,der Dir nicht gehört.

Wenn Du Deinem Nachbarn das Fenster einwirfst,dann musst Du es auch bezahlen.

 

mad-mike74
Auf Erkundungstour

Sehr schade das einem bei sowas gleich das schlechtest unterstellt wirt 😞

Habe hier auch schon Dinge für 1 euro verkauft die mehr wert waren.Dachte nur es wäre fair wenn die Ware nicht mehr der Beschreibung entspricht bzw durch ein dummes missgeschickt kaputt gegangen ist,das man dem käufer anstandslos sein Geld zurück gibt!

Ich selbst hatte das auch schon das ich Ware nicht bekommen habe aus irgenwelchen Gründen,hab mein Geld zurück bekommen und gut war.

 

 

Selbstverständlich kannst Du Dein Geld einem Ra in den Rachen werfen.

Das ändert aber nichts daran,dass Deinem Käufer der Artikel zusteht.

Ich würde das Geld dafür verwenden ,um einen Ersatzkauf vorzunehmen und ihn dann zu beliefern.

 

Warum sollte Dein K. einem Transaktionsabbruch zustimmen?

Er will den Artikel und hat ihn bezahlt.

Also erfülle Deinen Part und liefere......

mad-mike74
Auf Erkundungstour

Vielen Dank für die schnellen Antworten.Das problem ist das mir der Käufer sofort mit seinem Anwalt gedroht hat sollte an dem alten Autoersaztteil etwas nicht stimmen sei es von mir manipuliert worden sein!!!Denk ich werd wohl doch morgen zum Anwalt gehn.Hoff er überniehmt das überhaupt bei so einem geringen Wert.

Du hast einen gültigen Kaufvertrag,den DU auch erfüllen musst.

Sollte es das Problem Deines Käufers sein,dass Du mit seiner Ware nicht sorgsam umgegangen bist?

Du könntest einen gleichwertigen Artikel kaufen und liefern.

Oder abwarten,bis dein Käufer einen gleichwertigen Artikel beschafft. Dann kann er aber die Mehrkosten von Dir einfordern.

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