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Käufer- und Verkäuferschutz bei Paypal

Schwarmwissen gefragt: Folgende Situation ist eingetreten. Zu einer am 03.03.2019 abgelaufenen Auktion habe ich am 04.03.2019 per Paypal auch die Zahlung erhalten. Die Ware wurde von mir nach Bayern an eine Postbox-Adresse versendet. Am 29.08.2019 (!) meldete der Käufer bei Paypal einen Käuferschutz-Fall. Angeblich würde es sich bei der Ware um eine Fälschung handeln. Verweis meinerseits auf die Sendungsnummer und Herstellerbescheinigung konnten hier leider nichts ausrichten - Paypal entscheidet bei Plagiatsvorwürfen grundsätzlich auf Rücksendung. Die Ware habe ich dann am 30.09.2019 aus Taiwan (!) zurückerhalten bzw. durfte mir einen Tag Urlaub nehmen um diese beim Hauptzollamt Koblenz abzuholen, da der Käufer sowohl falsch adressiert als auch falsch deklariert hat. Was soll ich sagen: Die Ware kommt in gebrauchtem und beschädigtem Zustand an! Kontaktaufnahme mit Paypal, die bei Erhalt der Ware an den Verkäufer den Fall schließen und dem Käufer das Geld erstatten. Ich einen Widerspruch geltend gemacht, da bei allen Telefonaten mit Paypal einhellig die Meinung deutlich wurde, dass dieser Käuferschutz-Fall nicht hätte eröffnet werden dürfen und mir im Zuge einer Kulanz der Betrag erstattet würde. Denkste! Entscheidung der Qualitätsabteilung bei Paypal, dass der Käuferschutzgrund gültig war, die 180 Tage noch nicht abgelaufen und somit ihrerseits alles richtig gelaufen sei. Der Käufer hatte also ein knappes halbes Jahr meine Ware, hat sie benutzt, macht den Käuferschutz geltend, bekommt sein Geld zurück und ich stehe jetzt da? Gültige Kaufverträge nach BGB haben keine Gültigkeit mehr? Rückgabe war ausgeschlossen, Versand ins Ausland ebenfalls. Jetzt soll ich ein Gutachten liefern, dass die Ware beschädigt ist. Anhand welcher Infos wird dieses dann geprüft. Es war immerhin ein gebrauchter Gegenstand. Selbstverständlich kann Paypal den Käuferschutz anbieten. Wo ist denn mein Verkäuferschutz? Und selbstverständlich dürfen die dem Käufer Geld erstatten, aber warum zu meinen Lasten? Die Gebühren habe ja schließlich ich bezahlt! Hat da jemand Erfahrungswerte wie man sich wehren kann? Deckungszusage der Rechtsschutz habe ich bereits, bin aber an einer außergerichtlichen Lösung interessiert.

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

 

 

Sorry, @sternchen1972 

 

aber du weisst genau um die Problematik bei Paypal Bescheid, bietest es aber trotzdem an??? Warum nur?

 

JA, Paypal kostet dich extra Gebühren

JA, der Käuferschutz greift in solchen Fällen wenn Plagiate gemeldet werden, egal ob dies korrekt ist oder nicht

NEIN, ebay prüft das nur in seltenen Fällen, dann muss der Käufer ein Gutachten erstellen lassen.

und JA  der Käufer hat nunmal diese 180 Tage Zeit, egal ob du gebrauchte oder neue Ware verkaufst, egal ob du privater oder gewerblicher Verkäufer bist.

 

Und natürlich wird das Geld zu DEINEN Lasten erstattet, oder meinst du das zahlt ebay oder PP aus eigener Tasche an den Käufer zurück?

Antworten (3)

Antworten (3)

@sternchen1972 

 

Eine außergerichtliche Lösung wird es nicht geben. Du hast die AGB von Paypal akzeptiert. Die Entscheidungen von Paypal sind nicht anfechtbar. So steht es in den AGB.

 

Du kannst Dich jetzt vertrauensoll an Deinen Käufer wenden, wenn Du meinst, der hat den Käuferschutz missbraucht und das Geld zu Unrecht wiederbekommen. Wenn der Käufer allerdings tatsächlich in Taiwan hockt, dann dieht es düster für Dich aus.

 

Die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung dürfte sich auf einen Rechtsstreit innerhalb Deutschlands beschränken.

@sternchen1972 

Geh bitte nochmal auf bearbeiten und mach ein paar Absätze rein...jesses!

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