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Käufer verlangt für zerbrochenes Meissen-Porzellan den Wiederbeschaffungswert

Habe bei Ebay mein Meissener Porzellan - großer Posten - verkauft. Auf dem Transport sind anscheinend 2 Teller zu Bruch gegangen. Der Käufer, der ca. 25 € pro Teller bezahlt hat, möchte jetzt den Wiederbeschaffungswert (ca. 300 €). Das Porzellan wurde versichert wie üblich versandt - keine Extra-Versicherung. Wenn ich dies beim Transporteur geltend mache, bekommt man - wenn überhaupt - die bezahlte Summe. Erwähnen möchte ich noch, daß ich Privatverkäufer bin. Der Käufer macht geltend, daß bei einem billig gekauften Auto auch der Wiederbeschaffungswert bezahlt wird. Hat jemand guten Rat? Danke

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Sind nun 2 Teller zu Bruch gegangen oder nur anscheinend? Hat der Käufer Fotos der kaputten Teller vorgelegt?

Ich hatte bisher 2 Transportschäden mit Hermes. So im 10 bis 20 Euro Bereich. Die Artikelkosten habe ich zurück bekommen und den Käufern natürlich sofort überwiesen.

Dazu folgendes: Bei sensiblen Artikeln mache ich natürlich aussagekräftige Fotos vom Paket und der Verpackung. Die Käufer haben mir Fotos vom geöffneten Paket mit Schaden und der Verpackung. zukommen lassen. Bei der Schadensmeldung habe ich mich an den genauen Wortlaut der Verpackungsrichtlinie von Hermes gehalten und mit den Fotos, so gut es halt ging, belegt.

M. E. müssen Sie dem Käufer nur den ihm entstandenen Schaden ersetzen. D. h. den von Ihnen entstandenen Kaufbetrag von 2 Tellern.  


@handschlag1  schrieb:

Habe bei Ebay mein Meissener Porzellan - großer Posten - verkauft. Auf dem Transport sind anscheinend 2 Teller zu Bruch gegangen. Der Käufer, der ca. 25 € pro Teller bezahlt hat, möchte jetzt den Wiederbeschaffungswert (ca. 300 €). Das Porzellan wurde versichert wie üblich versandt - keine Extra-Versicherung. Wenn ich dies beim Transporteur geltend mache, bekommt man - wenn überhaupt - die bezahlte Summe. Erwähnen möchte ich noch, daß ich Privatverkäufer bin. Der Käufer macht geltend, daß bei einem billig gekauften Auto auch der Wiederbeschaffungswert bezahlt wird. Hat jemand guten Rat? Danke


@handschlag1

 

abgesehen von Deinem Angebots-/Verkaufsvolumen (das m.E. schon grenzwertig ist) verlangt der Versanddienstleister bei einer Schadensmeldung einen entsprechenden Nachweis (des Preises) der zu Bruch gegangenen Ware.

 

Wenn Du nicht nach den Hermes-Versand-/Verpackungsrichtlinien verpackt hast wird Hermes die Schadensregulierung ablehnen:

 

https://www.myhermes.de/service/verpackungsrichtlinien/

 

da Du den Ausdruck der Ebay-Auktion/Ebay-Nachricht als Nachweis einreichen musst wird Hermes dann berechnen welcher Erstattung für 2 Teller gewährt wird.

 

Hierbei wird KEIN Wiederbeschaffungswert zugrunde gelegt - Dein Käufer versucht hier anscheinend einen Neupreis rauszukitzeln der überhaupt nicht zur Debatte steht!

 

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