04-06-2013 19:51
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe ein Kochbuch verkauft, Art.Nr. 271196697343.
Der Käufer hat den Betrag nicht komplett bezahlt. Lt. Käufer hat er die Überweisung handschriftlich gemacht und den korrekten Betrag, der bei Ebay angewiesen war, geschrieben. Wohl hat dann aber die Bank nicht den vollen Betrag zur Anweisung gebracht - ich vermute, der Betrag war nicht deutlich lesbar (schlechte Schrift).
Nun habe ich den Käufer gebeten, den Restbetrag doch bitte noch zu überweisen.
Zuerst hat er sich tagelang nicht gemeldet. Nun hab ich ihn nochmals angefragt. Nach einigem Hin und Her - und weil er grad im Auslandurlaub ist - hat er nun die "Schnauze voll" und ich soll ihm den bereits bezahlten Betrag zurück überweisen.
Soweit ich weis, kann ich ja bei Ebay beantragen, dass der Käufer vom Kaufvertrag zurück treten will. Wenn der Käufer dem zustimmt, bekomme ich die Provision erstattet.
Meine Frage ist nun:
Wenn der Käufer dem zugestimmt hat, kann dieser dann immer noch eine Bewertung abgeben? Weis nämlich nicht, ob er sich dann anhand dem ganzen Hier per "negativer" Bewertung dann rächt.
Danke für die Hilfe!
Tja, es liegt bei Dir, ob du einen Transaktionsabbruch einleitest oder einen unbezahlten Artikel meldest. Im ersten Fall muss der Käufer zustimmen, ansonsten bekommst du die Provision nicht zurückerstattet. Im zweiten Fall musst du diesen nach vier Tagen schließen, der K bekommt eine Verwarnung und du erhältst deine Provision wieder. Antwortet der Käifer jedoch im geöffneten Fall, behält er sein Bewertungsrecht.
Und...nimm den Hinweis auf deine Priverblichkeit unbedingt ernst! Du bietest genügend Angriffsfläche für Mitbewerber.
Hi,
ich habe ja auch immer die nicht verkauften Artikel wieder eingestellt. Darf/Sollte ich das nicht machen?
LG
Meine Frage ist nun:
Wenn der Käufer dem zugestimmt hat, kann dieser dann immer noch eine Bewertung abgeben? Weis nämlich nicht, ob er sich dann anhand dem ganzen Hier per "negativer" Bewertung dann rächt.
Danke für die Hilfe!
Ja - el-Käufer kann "dann" immer noch bewerten.....
wobei es mehr als sinnvoll wäre wenn Du eine extrem-längere Einstell- und Verkaufspause einlegst:
über 400 (!!) eingestellte Artikel in den letzten 31 Tagen -
Glückwunsch - Du bist der Aperitif für "el-Haustier" der Familie Abmahnski B-)
