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Käufer zahlt 3 Mal in Folge nicht! Warum verhängt ebay keine Sanktionen??? Warum handelt ebay nicht?

guten abend werte ebay (fan) gemeinde Smiley (fröhlich)

 

als kurze einleitung möchte ich gesagt haben, das ich privater verkäufe UND privater käufer bin!

 

also ich kenne beide seiten und bislang zu 99,9% ohne problemchen. das war ein mal, denn nun hat es auch mal mich erwischt. die ganzen spaßbieter, gebotsrückzieher u u u lasse ich mal weg! (thema für sich)

 

weil i jetzt schreibfaul u müde bin, füge i nach folgend mein schreiben ein. es drückt nicht mal ansatzweise meine ganze unzufriedenheit, wut ,enttäuschung u u u aus... Smiley (wütend)

 

 

 

 

hallo ebay,
werte geschäftsleitung,

nach folgendes schreiben - mit bitte um sofortige klärung u handlung - habe ich euch bereits 3 mal geschickt!

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hallo ebay,

als ebay käufer & verkäufer, insbesondere letzteres, bin ich momentan arg unzufrieden und kann ihr bewertungssystem absolut nicht nachvollziehen!!!

1.) wieso kann ich als verkäufer, welcher  sein geld nicht bekommen hat, den käufer "snapsnap11" nicht negativ bewerten!!!???

2.) wieso kann so ein käufer ohne konsequenzen wenige tage später aber mals kaufen und nicht bezahlen!!!???


3.) euer "neues" bewertungssystem ist absolut unlogisch, verkäuferfeindlich und lädt regelrecht zu solch resolutionsfreien handlungen ein!

4.) das gleiche trifft für sogenannte "spaßbieter" zu, auch dies durfte ich vor kurzem erstmals erleben!

und das nach meiner ansicht nach nur, damit alles nach aussen schön glänzt??? traurig! das hat ebay normalerweise nicht nötig!

mfg

schnilo1


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bis heute ist absolut nichts geschehen, weder bekam ich eine antwort, noch sind irgendwelche zwangsmaßnahmen gegen den vorsätzlichen **bleep** "snapsnap11" eingeleitet worden!

mittler weile hat er 3 mal in folge artikel gekauft und nicht bezahlt!!!

bis heute ist bei ihm kein vermerk nach euren tollen ebayregeln zu sehen!!!

bis heute konnte ich immer noch keine bewertung abgeben!!!

so lange dieser fall noch durch eure untätigkeit gedeckt wird, werde ich mich bzgl. der zahlung auch etwas mehr zeit lassen.

ihr schadet euch in erster linie selbst, denn euer bislang guter ruf ist bei weitem nicht mehr das was er mal war! wir bringen euch das geld und wir sind unzufrieden mit dem "neuen" kindergartensystem!!!

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AUSZUG  "AGB"

§4 Sanktionen, Sperrung und Kündigung

1.

eBay kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Mitglied gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die eBay-AGB oder die eBay-Grundsätze verletzt oder wenn eBay ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der Mitglieder vor betrügerischen Aktivitäten:

  • Löschen von Angeboten oder sonstigen Inhalten

  • Verwarnung von Mitgliedern

  • Be-/Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes

  • Aberkennung des PowerSeller-Status

  • Vorläufige Sperrung

  • Endgültige Sperrung

Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt eBay die berechtigten Interessen des betroffenen Mitglieds, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Mitglied den Verstoß nicht verschuldet hat.

2.

eBay kann ein Mitglied endgültig von der Nutzung der eBay-Website ausschließen (endgültige Sperre), wenn es

  • im Bewertungssystem gemäß §6 wiederholt negative Bewertungen erhalten hat und die Sperrung zur Wahrung der Interessen der anderen Marktteilnehmer geboten ist.

  • falsche Kontaktdaten angegeben hat, insbesondere eine falsche oder ungültige E-Mail-Adresse.

  • sein Mitgliedskonto überträgt.

  • andere eBay-Mitglieder oder eBay in erheblichem Maße schädigt, insbesondere Leistungen von eBay missbraucht.

  • ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

Nachdem ein Mitglied endgültig gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Mitgliedskontos oder des Bewertungsprofils.

3.

Sobald ein Mitglied gesperrt wurde, darf dieses Mitglied die eBay-Website auch mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden.

4.

Mitglieder können diesen Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung an den Vertragspartner oder eine E-Mail an den Kundenservice. Weitere Informationen

5.

eBay kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt.



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so nicht mit mir!!!

mfg

 

 

schnilo1


 

 

so, i wünsche eine gute nacht u hoffe innig, das wieder bessere & gerechtere ebayzeiten kommen! Frustrierte Smiley

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (5)

Antworten (5)

Bei mir haeufen sie sich auch gerade, die Nichtzahler, und da geht's wirklich nur um ein paar kleine Privatverkaeufe. Dafuer darf ich dann wochenlangen Aerger hinnehmen, mailen, melden, sperren, wiedereinstellen...Langsam ueberlege ich mir meine ausgemisteten Sachen einfach zu verschenken oder wegzuschmeissen, ebay ist naemlich inzwischen echt unter aller Sau.

Das ganze Melden und Sperren bringt auch nichts; in der naechsten Runde sind garantiert wieder Nichtzahler dabei.

Vor Jahren war das hier mal eine gute Plattform, aber leider ist davon kaum noch was uebrig. Danke fuer nichts, ebay!

Negativbewertung für Käufer gibt es schon lange nicht mehr!! So gute 5 Jahre!

Statt unnützer grün - mit negativer Text - BW  ist  es ist weitaus besser  wenn Du  jeweils einen Fall öffnest

und bei Nichtzahlung nach 4 Tagen schließt und Du bekommst Deine Vk-Gebühr erstattet!

Der Käufer bekommt dann einen Vermerk von EBAY und mit 2 Vermerken kann er bei vielen nicht mehr mitbieten!

 

 

 

Setze Deine Nichtzahler auf die Sperrliste

 

 

Denke aber auch daran, den Kaufvertrag fristgerecht zu kündigen, da er unabhängig von der Nichtzahlung immer noch Bestand hat

hallo, da hast du ja nochmal Glück gehabt ,mit deinen Spass Bietern..Bei mir waren es bis heute in diesem Jahr sage und schreibe 48 Stück...man bekommt ja von Ebay nur autom.Briefe, die machen sich keine arbeit, Hast mir aus der Seele gesprochen, Ebay Regeln sind nicht mehr Kauf/Verkäufer freundlich...hauptsache Provisionen werden bezahlt...

Negativbewertung für Käufer gibt es schon lange nicht mehr!!

Statt unnützer grün - mit negativer Text - BW  ist  es ist weitaus besser  wenn Du  jeweils einen Fall öffnest

und bei Nichtzahlung nach 4 Tagen schließt, dann bekommt der Käufer einen Eintrag und darf bei vielen VK

bei 2 Vermerken gar nicht mehr bieten....Diesen Vermerk sieht nur der Käufer,,,

und Du bekommst Deine Vk-Gebühr erstattet!

 

Denke aber auch daran, den Kaufvertrag fristgerecht zu kündigen, da er unabhängig von der Nichtzahlung immer noch Bestand hat

Da Du nicht bewerten kannst, gehe ich davon aus, dass Du den Fall/die Fälle gemeldet hast!

 

Was Du jetzt noch machen müßtest:

 

Den Käufer auf Deine Sperrliste setzen.

 

Sperrliste

 

Eingeschränkter Käuferkreis

 

Warum glaubst du, dass eBay DEINE **bleep**arbeit macht?

 

Wenn ein Käufer drei mal nicht beazhlt, dann nutze die Möglichkeiten, welche dir der Gesetzgeber zur Verfügung stellt:

Diese Möglichkeit nennt sich "Mahnverfahren"

 

Ist viel effektiver, als eine Verwarnung von eBay.

 

Möchtest du nicht?
Warum?

Kostet Zeit, kostet Nerven ....

 

Dann hast du auch keinen Grund zu jammern.

 

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder